Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Kolorat noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.07.2005 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 30.07.05, 10:59 Titel: Bearbeitungsgebühr |
|
|
Hallo,
ich habe mir eine kleine Wohnung gemietet. Die Miete beläuft sich hierbei um 195 Euro (Kalt). Bei Vertragabschluss wurde eine Bearbeitungsgebühr von 226 Euro fällig! Ist dies nicht ein bisschen viel? Kenne mich mit dem Recht nicht so gut aus, weiß aber, dass die Bearbeitungsgeb. in einem ordentlichen Verhältnis zur Miete stehen sollte, bzw. dass eine solche Bearbeitungsgebühr oft als nicht rechtens angesehen wird.
Was soll ich jetzt tun? Ein Teil des Geldes zurück fordern? |
|
Nach oben |
|
 |
@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
|
Verfasst am: 30.07.05, 17:40 Titel: |
|
|
Ja wer hat das verlangt. war es ein Makler ? Der Vermieter ja wohl kaum. |
|
Nach oben |
|
 |
Kolorat noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.07.2005 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 30.07.05, 18:20 Titel: |
|
|
Richtig, der Makler hat die Bearbeitungsgebühr verlangt |
|
Nach oben |
|
 |
Kolorat noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.07.2005 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 01.08.05, 12:23 Titel: |
|
|
Ist das Rechtens oder nicht? |
|
Nach oben |
|
 |
RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
|
Verfasst am: 01.08.05, 14:50 Titel: |
|
|
Kolorat hat folgendes geschrieben:: | Richtig, der Makler hat die Bearbeitungsgebühr verlangt |
Makler vermittlen üblicherweise die Gelegenheit zum Vertragsabschluss. Diese Vermittlungsleistung ist nicht kostenlos. Falls also mit dem Makler eine Vertrag über Vermittlung/Nachweis einer Mietwohnung abgeschlossen wurde, wird inm Erfolgsfall gelegentlich eine Provision fällig.
Im vorliegenden Fall dürfte es sich vermutlich nicht um eine Bearbeitungsgebühr handeln, sondern um die Maklerprovision. Anzumerken ist noch, dass eine Provision in Höhe einer Nettomiete zuzügl. MWSt. ausgesprochen niedrig ist. |
|
Nach oben |
|
 |
skayritera FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
|
Verfasst am: 01.08.05, 16:08 Titel: |
|
|
Mal so gesagt:
Beabeitungsgebühr und Provision darf nur ein Makler erheben aber ein Vermieter nicht. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
|
Nach oben |
|
 |
Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
|
Verfasst am: 01.08.05, 18:03 Titel: |
|
|
skayritera hat folgendes geschrieben:: | Mal so gesagt:
Beabeitungsgebühr und Provision darf nur ein Makler erheben aber ein Vermieter nicht. |
Und? |
|
Nach oben |
|
 |
Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
|
Verfasst am: 01.08.05, 18:11 Titel: |
|
|
Yvonne hat folgendes geschrieben:: | skayritera hat folgendes geschrieben:: | Mal so gesagt:
Beabeitungsgebühr und Provision darf nur ein Makler erheben aber ein Vermieter nicht. |
Und? |
Ja, hab ich auch gedacht  _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
|
Nach oben |
|
 |
pim FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.04.2005 Beiträge: 92 Wohnort: Braunschweig
|
Verfasst am: 02.08.05, 03:18 Titel: |
|
|
skayritera hat folgendes geschrieben:: | Mal so gesagt:
Beabeitungsgebühr und Provision darf nur ein Makler erheben aber ein Vermieter nicht. |
Klar darf ein Vermieter oder der Verwalter eine Bearbeitungsgebühr erheben. |
|
Nach oben |
|
 |
Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
|
Verfasst am: 02.08.05, 07:23 Titel: |
|
|
skayritera hat folgendes geschrieben:: | Mal so gesagt:
Beabeitungsgebühr und Provision darf nur ein Makler erheben aber ein Vermieter nicht. |
Vereinbaren Vermieter und Mieter für das Ausstellen des Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr, ist der Mieter nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sich diese Gebühr, in einem angemessenem Rahmen hält. Angemessen sind 50 bis 75 € (AG Hamburg WM 99, 215)Ein Betrag in der Größenordnung von 150 € ist demnach bereits als überhöht anzusehen (AG Bremerhaven WM 94, 194)Überhöhte Zahlungen kann der Mieter zurückverlangen (LG Hamburg WM 90, 62 ; AG Neuss WM 96, 532) |
|
Nach oben |
|
 |
|