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Verfasst am: 01.08.05, 14:29 Titel: wie lange ist Aufbewahrungsfrist der Versicherungsverträge??
Hallo Foren,
Herr A hat durch den Umzug seine (abgelaufene) Versicherungspolice verlegt, deshalb schreibt er an die Rechtsschutz-Versicherung V um eine Kopie der Police aushändigen zu lassen. Da ein Fall in der Versichrungszeit entstanden ist, hätte er noch Versicherungsschutz.
Die Versicherung V teilt Herrn A mit, dass sie die Police nicht mehr hat, weil der Vertrag erloschen ist, hat Sie die Police vernichtet. Die Versicherung übernimmt keinen Rechtsschutz mehr.
Frage: wie lange ist die Aufbewahrungsfrist von Verträgen der Versicherung nach Beendigung des Vertrages. Steht es irgendwo im Gesetz geschrieben? Wo kann man nachlesen?
Bitte um Hilfe, es ist sehr dringend.
unterlagen müssen bei versicherern 10 jahre aufbewahrt werden...wo es steht, keine ahnung, is aber so
aber, die police wird ihnen auch innerhlab dieser 10 jahre nichts helfen, wenn der vertrag tatsächlich aufgehoben wurde... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Die Nachhaftung der Versicherungsgesellschaft für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen, die während der Zeit des Versicherungsschutzes entstanden sind, beträgt zwei Jahre ab Beendigung des Versicherungsschutzes durch Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsgesellschaft.
Die Aufbewahrungspflicht kaufmännischer Unterlagen beträgt 10 Jahre.
Können Sie den (ehemaligen) Versicherungsschutz denn nicht ggfs. auch anders nachweisen, zum Beispiel durch Kontoauszüge, die die Belastungen der Versicherungsgesellschaft ausweisen?
Verfasst am: 02.08.05, 01:34 Titel: wie lange ist Aufbewahrungsfrist der Versicherungsverträge??
Hallo Foren,
das Ausweisen durch Kontoauszüge ist kein Problem. Das Problem ist, dass Herr A keine Police mehr hat und die Versicherung hat angeblich die Police vernichtet, was man gar nicht vorstellen kann, schließlich müssen die kaufmännischer Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden (laut Information der Foren). Mir wäre lieber, wenn ich irgendwo schriftlich haben könnte.
Der Streitpunkt bei dieser Sache ist, dass die Versicherung abstreitet einen gewöhnlichen Vertrag nach ARB abgeschlossen zu haben und Herr A kann ohne Police nicht nachweisen. Denn nach der ARB besteht Versicherungsschutz.
Wer kann mir helfen? Die Versicherung will hier jemand ganz schön auf dem Arm nehmen.
Zu den Rechtsgrundlagen der Aufbewahrungsfrist: § 257 HGB.
Führt aber hier nicht unmittelbar weiter.
Für den Versicherungsvertrag gilt: "Ist ein Versicherungsschein abhanden gekommen oder vernichtet, sokann der Verscicherungsnehmer von dem Versicherer die Ausstellung einer Ersatzurkunde verlangen" (§ 3, Abs. 2 VVG).
Solange der Versicherungsvertrag besteht (und wenn man dem KeepSmile glauben kann, ist das derzeit noch der Fall, weil ja angeblich Beiträge fließen), ist der Versicherer auch in der Lage, eine Policenzweitschrift auszustellen. Das ist gar nicht anders möglich. Der Vertrag und seine grundlegenden Daten sind in der EDV erfasst, sonst könnten keine Beitragsrechnungen geschrieben werden.
Ich glaube, hier will uns jemand ganz schön auf den Arm nehmen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 02.08.05, 11:02 Titel: wie lange ist Aufbewahrungsfrist der Versicherungsverträge??
Der Versicherungsvertrag ist vorzeitig durch Abmelden des Gewerbes abgelaufen, nach §257 HGB müsste die Versicherung die Police 6 Jahre nach Beendingung des Vertrages aufbewahren. Momentan ist die Aufbewahrungsfrist noch nicht verjährt.
Gilt in diesem Fall auch die § 3 V V G Abs 2?
"Ist ein Versicherungsschein abhanden gekommen oder vernichtet, sokann der Verscicherungsnehmer von dem Versicherer die Ausstellung einer Ersatzurkunde verlangen"
Was kann man gegen die Versicherung unternehmen, wenn die auch keine Police mehr hat, sei es vernichtet worden oder sonst was? Eine Herausgabe der Zweitschrift ist nicht mehr möglich. Schließlich gilt §257 HGB nicht nur für den Versicherungsgeber, sondern auch für den Versicherungsnehmer.
Wie schon gesagt, laut ARB bekommt Herr A Deckungsschutz. Er musst es nur mit der Versicherungspolice, die er jetzt nicht mehr hat und nicht mehr bekommt, beweisen.
eigentlich geht es um die volle Leistungspflicht des Versicherers. Die Nachhaftung war mir bisher nicht bekannt.
Ich fasse das ganze Problem, der Verständigung wegen, mal kurz zusammen:
Herr A hatte ein Gewerbe und bei der Advocard Firmen-Rechtschutz versichern lassen. Nach ein Paar Jahren meldete er sein Gewerbe am 09.Dez ab und schickte der Versicherung die Gewerbeabmeldung zu. Die Advocard erhielt die Gewerbeabmeldung am 15. Dez. Herr A hat es schriftlich.
Am 12.Dez ist leider ein Schadensfall entstanden.
Die Advocard weigert sich nun Deckungskosten zu übernehmen, aufgrund des Risikofortfalles/Wagniswegfall.
"Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält."
Nach der ARB § 12 der Advocard wäre Herr A noch einschließlich bis zum 15.Dez versichert, weil der Versicherer erst am 15. Dez die Gewerbeabmeldung bekam und erst davon Kenntnis erhielt. Obwohl die Gewerbeabmeldung am 09. Dez datiert.
Herr A hat die Versicherungspolice durch den Umzug verlegt. Laut der Advocard wurde die Versicherungspolice vernichtet, da es kein Vertrag mehr besteht.
Nach § 257 HGB muss der Kaufmann die Police 6 Jahre aufbewahren.
Nach § 3 V V G Abs 2 ist der Versicherer verpflichet 1 Zweitschrift auszuhändigen.
Was für mich neu ist, ist die Nachhaftung. Ich habe mich in Internet recherchiert und finde bei Advocard die Nachhaftung nicht, wohl bei anderen Versicherungsgesellschaften.
Nun habe ich 3 Fragen:
Frage 1: Die Advocard hat § 257 HGB missachtet, hat sie sich strafbar gemacht?
Frage 2: Wenn es keine Versicherungpolice mehr gibt, wer ist in diesem Fall beweispflichtig, was vertraglich abgeschlossen war?
Frage 3: Gilt diese Nachhaftungregelung für jede Versicherungsgesellschaften. Steht es irgendwo im Versicherungsgesetz?
Verfasst am: 06.08.05, 08:54 Titel: Re: wie lange ist Aufbewahrungsfrist der Versicherungsverträ
KeepSmile hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung V teilt Herrn A mit, dass sie die Police nicht mehr hat, weil der Vertrag erloschen ist, hat Sie die Police vernichtet. Die Versicherung übernimmt keinen Rechtsschutz mehr.
Ganz sicher ist die Police noch beim Versicherer vorhanden. Sowohl in elektronischer als auch in körperlicher Form
Eine andere Frage ist es, ob der Versicherer eine Kopie hiervon herausgeben will.
Eine andere Frage ist auch, ob der Versicherer den Schaden übernehmen will oder muss.
Hier kann nur ein Rechtsanwalt oder ein zugelassener Versicherungsberater helfen.
so sehe ich die Sache auch, dass die Versicherung die Angelegenheit nicht übernehmen will und des halb die Police nicht herausgeben möchte.
Herr A hat schon einen Recstsanwalt RA eingeschaltet, aber dieser kümmert sich nicht intensiv genug darum, ich habe wiedermal eine schlechte Wahl getroffen.
Welcher zugelassener Versicherungsberater kann denn helfen?
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