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Verfasst am: 01.08.05, 20:30 Titel: Fragen wegen meine Vermieterin
Hallo,
ich habe echt einen Hals auf meine Vermieterin, die macht was sie will und nun will ich wissen, ob sie das darf? Habe mich letztens sehr gestritten mit ihr, weil ich die "hecke" noch nicht geschnitten hatte, da ich noch keine Zeit hatte. Habe es natürlich dann eine Woche später gemacht. Ich hielt ihr darauf hin, das sie mal was am Haus machen dürfte, den es sieht "doof" aus - schwarze statt weiße aussenwände, das holz kammelt, das Tor fällt auseinander usw.#
Bei diesen Streit sagte ich ihr, das sie mal den Zaun machen soll, da bei leichten Wind das Tor auf ist und das sagte sie wort wörtlich "Das ist mein Haus und wenn ich der Meinung bin, das da kein Zaun stehen muss, den steht da kein Haus!!!"
Heute kam ich nach Hause und der Zaun wurde entfernt/ rausgeriessen - OHNE das ich etwas wusste bzw das sie es mit mir abgesprochen hat.
Es macht mich stinkig, wenn ich nur daran denke, das sie macht, was sie will. Jeder kann nun auf mein Grundstück und z.B. mein Fahrrad klauen.
Sie beschwert sich andauern bei mir, das dass Haus schlimm aussieht - total herruntergekommen. (als ich es bekam, würde nix gemacht - vieles habe ich selber gemacht!)
Als ich eingezogen bin, sagte sie damals zu uns, das sie noch das Tor (vor 2 Jahren) noch dieses Jahr erneuern und Farbe und das Holz behandeln wollte, das wollte sie alles vor 2 Jahren machen. Jedes Jahr sagt sie, ja machen es diesen Jahr noch.... passiert ist noch nix.
1. Darf sie auf "mein" grundstück einfach so, ohne meine Erlaubnis? (weil sie neugierig ist und z.B. hinterm Haus schauen will)
2. Muss sie mal das Haus auf fordermann bringen - Farbe usw.
3. Darf sie einfach den Zaun ohne mein Wissen entfernen?
4. Darf sie entscheiden, ob dort ein Zaun steht oder nicht? Muss sie dort ein neuen Zaun hinmachen wenn dort ein alter war? oder darf sie den einfach weglassen?
5. darf sie mit ihren Gründstück machen, was sie will?
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 01.08.05, 21:07 Titel:
Unkraut könnten Sie auch mal wieder aus den Pflasterfugen entfernen
Ist es ein alleinvermietetes EFH? _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
1. Darf sie auf "mein" grundstück einfach so, ohne meine Erlaubnis? (weil sie neugierig ist und z.B. hinterm Haus schauen will)
2. Muss sie mal das Haus auf fordermann bringen - Farbe usw.
3. Darf sie einfach den Zaun ohne mein Wissen entfernen?
4. darf sie mit ihren Gründstück machen, was sie will?
heute kam von mein Vermieterin der Lebenspartner und versucht ein neuen Zaun zu bauen. Alles schon und gut NUR kommt da nun ein Zaun hin, der nicht ganz aufgeht. Wenn der Zaun so hinkommt wie es nun auszieht (im Boden 3 "Balkenhalter") komme ich NICHT mehr mit mein Auto rauf bzw meine Freundins auto muss woanders parken. Meine Freundin muss dann an der Hauptstrasse PArken und wir müssen dann ca. 200 - 300 Meter laufen.
Nun meine Frage: Kann ich mich dagegen irgentwie wehren, den ich möchte keinen Zaun, wo ich nicht mit den Auto durchkomme. (den baue ich lieber den Zaun selber)
mfg
P.S. Das meine Vermieterin nicht einfach auf mein gemieteses Gründstück darf, habe ich nun verstanden ABER darf sie (oder der Partner) da einfach rauf und z.b. das Dach zu reparieren. Sie muss das doch mit mir absprechen bzw mir mal eine information geben, das dann und dann jemand auf das Dach ist!? Oder?
ja, Reparaturarbeiten müssen angekündigt werden. Wenn bei mir plötzlich einer auf dem Dach herumkrabbeln würde, würde ich die Polizei rufen, weil ich vermuten würde, dass da einer einsteigen will.
Wenn es so ist das der Zaun anders als mietvertraglich erstellt wird und hierdurch eine Einschränkung der Mietsache vorhanden ist, dem VM als Mangel anzeigen.
Eine andere Frage beschäftigt mich im Zusammenhang mit der Anmietung des EFH.
Bei einem Einfamilienhaus ist der Garten immer mitvermietet, es sei denn, es steht etwas anderes im Mietvertrag (OLG Köln WM 94, 272)
<<<<<<<<<<Habe mich letztens sehr gestritten mit ihr, weil ich die "hecke" noch nicht geschnitten hatte, da ich noch keine Zeit hatte. >>>>>>>>>>>>>
Der Vermieter muss grundsätzlich die Außenanlage pflegen, diese Pflicht kann er aber durch den Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Oft wird sich aus den Umständen ergeben, dass der Mieter den Garten pflegen muss, z.B. beim Garten eines vermieteten Einfamilienhauses. Ohne besondere Vereinbarung darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.(LG Wuppertal WM 2000, 353)Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. (LG Darmstadt WM 83, 151)Aber ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289)
Wenn es so ist das der Zaun anders als mietvertraglich erstellt wird und hierdurch eine Einschränkung der Mietsache vorhanden ist, dem VM als Mangel anzeigen.
verstehe ich das richtig, dass der Zaun im Mietvertrag so eingetragen sein muss bzw erwähnt sein muss oder muss das wieder so sein, wie vorher (also das ich mit meiner Freundins Auto hinauffahren kann!?)
ich habe so ein "standart" Mietvertrag von der Firma ZWECKFORM siehe hier in diesen Vertrag steht nix weiteres über Gartenzaun usw. auch nix über instandhaltung des Gartens.
Aber ich habe etwas anderes gesehen:
Zitat aus den Mietvertrag:
b]§ 12 Aussbesserungen und bauliche Veränderungen des Mieter[/b]
1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Hauses oder der Mieträume oder zur beseitigung von Schäden notwenig werden, auch OHNE Zustimmung des Mieters binnen angemessender Frist nach der Ankündigung vornehmen.
mh!? Das verstehe ich nicht richtig! Was bedeutet das im ganzen jetzt!? Kann mir da irgentwer ein oder mehrere Beispiele geben!?
m.E. ist der zitierte Satz von Werner so zu verstehen, dass die Möglichkeit der Zufahrt auf das Grundstück bei dem bei Vertragsabschluß vorhandenen Zaun eine gewisse Eigenschaft darstellt, ohne die Sie das Haus evtl. nicht gemietet hätten. Wenn durch die Erstellung des neuen Zaunes diese Eigenschaft wegfällt (Sie können nicht mehr aufs Grundstück fahren), ist das ein Mangel. Der Mieter kann verlangen, dass der Mangel beseitigt wird, und der neue Zaun Ihnen wieder die Zufahrt ermöglicht.
Der Zaun muss nicht explizit im Mietvertrag erwähnt sein.
Wenn der Zaun so hinkommt wie es nun auszieht (im Boden 3 "Balkenhalter") komme ich NICHT mehr mit mein Auto rauf bzw meine Freundins auto muss woanders parken. Meine Freundin muss dann an der Hauptstrasse PArken und wir müssen dann ca. 200 - 300 Meter laufen.
Nun meine Frage: Kann ich mich dagegen irgentwie wehren, den ich möchte keinen Zaun, wo ich nicht mit den Auto durchkomme. (den baue ich lieber den Zaun selber)
Ja Stellplatz für das Auto (ist so gross, das dort 2 autos ohne probleme parken können.)
Die machen grade den Zaun neu und ich habe sie freündlich darauf aufmerksahm gemacht, das ich da NICHT mit meinen "unseren" Auto raufkomme. nach 1 minutiges gespräch sah ER (der lebenspartner der Vermieterin) es ein und macht es nun anders, so das ich mit dem Auto raufkomme. (so sagt er es zumindestens JETZT - was drauß wird, sehe ich erst am ende)
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