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Hallo Leute,
bin völlig neu hier. Die HUK-Coburg hat mir einen Brief geschrieben. Inhalt: Die von mir im Jahre 1975 abeschlossene Rechtsschutzversicherung wäre nicht mehr zeitgemäß. Heute gäb´s Internetkriminlität und andere schwere Risiken. Außerdem wären jetzt auch meine Kinder mit dabei, wenn ich ich die anliegende Erklärung für einen neunen Verträg innerhalb von vier Wochen zurücksende. Koste auch nur geringfügig mehr. Nur lächerliche 50,- Eur. plus im Jahr. Dafür gibt´s aber Schutz bis 250000 Eur. Brauch ich aber bei meiner Lebensführung engentlich nicht. Ansonsten müßten sie mich exmatrikulieren. Würden mir aber sofor danach die gleiche Nummer nochmal anbieten. Täte ihnen furchtbar leid. Weil ich aber so´n treuer Kunde bin, wollen sie mich darauf aufmerksam machen. Ist doch richtig nett von denen.
Jedenfalls habe ich in den 30 Jahren die Versicherung dreimal in Anspruch genommen und immer obsiegt. EWinwände, daß ja auch Risiken weggefallen sind, sind denen wurscht. Jetzt fallen keine gemauerten Schornsteine mehr vom Himmel und ich muß auch keine Eltern von Kindern mit ballonbereiften Tretrollern mehr verklagen, weil die mir ständig die Haxen fahren. Frage: Was kann man da machen. Neue Versicherung suchen oder mit der eigenen Rechtsschutzversicherung gegen die eingene Rechtschutzversicherung vorgehen? _________________ GrußTommi
suchen sie sich ne andere versicherung oder versichern sie sich bei der genannten versicherung nach dem neuen tarif.
hintergrund für die kündigung wird der sein, das die genannte gesellschaft ihren tarif einfach nicht mehr weiterversichern möchte. warum auch immer...das wird keiner hier beantworten können. das hat also nichts damit zu tun, das sie ein guter oder schlechter kunde sind, oder nur oder schon drei versicherungsfälle hatten, oder das es klaviere regnen könnte... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Aber vorsicht vor einem übereilten Wechsel der Versicherungsgesellschaft:
Da Sie bereits seit 30 Jahren dort versichert sind, ist die Versicherung für Streitigkeiten aus allen Verträgen gut, die Sie in den letzten 30 Jahren abgeschlossen haben und die heute noch gültig sind (zum Beispiel eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, Immobilienfinanzierung, Arbeitsvertrag, usw. usw.).
Wenn Sie jetzt aus Ihrem (verständlichen!) Ärger die Gesellschaft wechseln, gilt diese neue Police (bis auf wenige Ausnahmen, Versicherungsbedingungen lesen!) nur für neu abgeschlossene Verträge!
Alle Altverträge aus der Zeit Ihres alten Versicherungsschutzes sind vom Leistungsumfang der neuen Rechtsschutzversicherung üblicherweise nicht mehr umfasst.
Also bitte extrem aufpassen beim Wechsel einer Rechtsschutzversicherung ...
Aber ist es nicht so, daß mir die HUK auch einen neuen Vertrag andrehen möchte, ich also ohnehin mit schlechteren Bedingungen zu rechnen habe? _________________ GrußTommi
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