Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - mietgemeinschaft
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

mietgemeinschaft

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
S!ro
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 16:07    Titel: mietgemeinschaft Antworten mit Zitat

huhu board ...

folgende situation:
ich bin vor knapp 1,5 jahren mit meiner freundin zusammen gezogen.
wir stehen beide im mietvertrag. nun hat sich aber die situation geändert - das
verhältniss zwischen uns ist zerbrochen. ich möchte mir gerne wieder eine eigene
wohnung nehmen, aber die gute frau will die gemeinschaftliche kündigung nicht
unterschreiben, da sie keine kohle für eine eigene wohnung hat. meine frage: kann ich
alleine aus dem mietvetrag aussteigen ? wenn ja, unter welchen bedingungen ?

vielen dank

lg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schattenwelt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo....

soweit ich weiss ist das nicht möglich.

Wenn die Freundin sich weigert bleibt wohl nur die Klage.
_________________
*** Der Schlüssel zu allem ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird das Ei zum Küken ***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Kündigung kann nur von beiden Mietern gemeinsam ausgesprochen werden.
Sie können mit dem Vermieter reden, ob er Sie aus dem Mietvertrag entlässt. Wird er aber kaum tun, wenn die finanziellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, daß Ihre Freundin die Wohnung alleine tragen kann.
Da bleibt wohl nur eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung (o.ä.).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.