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Daher nochmal meine Fragen: Kennt irgendjemand ein Urteil, nach dem 1) Zwergkaninchen keine Kleintiere waren
Habe das hier gefunden:
Sind Katze oder Zwergkaninchen Kleintiere?
Anfrage von Alexandra W.
Ich habe eine Frage zur Tierhaltung in einer Mietwohnung. Der Mietvertrag erlaubt keine generelle Tierhaltung. Sie schreiben nun, dass diese Aussage im Vertrag als nicht wirksam gilt. Gehört eine Katze oder ein Zwergkaninchen denn zu Kleintieren? Dürfte ich diese trotz des Verbots im Mietvertrag halten?
Die Antwort des Mietrechtsexperten Jürgen Becher:
Katzen oder Zwergkaninchen sind keine Kleintiere. Wenn im Mietvertrag ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Tierhaltung vorgesehen ist, ist diese Vereinbarung unwirksam, weil dann beispielsweise auch das Halten eines Wellensittichs oder von Zierfischen verboten wäre. Bei einer solch unwirksamen Klausel darf der Vermieter eine Katzenhaltung beispielsweise nur verbieten, wenn er konkrete Störungen durch das Tier nachweisen könnte.
Daher nun meine Fragen:
1) Kannst Du mir eine Quelle nennen, nach der Zwergkaninchen KEINE Kleintiere sind?
2) Kennst Du ein Urteil, nach dem 5 Zwergkaninchen/Meerschweinchen/Chinchillas o.ae. zu viele waren?
Thx im Voraus!
(1) Kleintiere, die in einem Käfig leben, also Ziervögel, Meerschweinchen, Zwergkaninchen,Hamster,Chinchillas usw. darf der Mieter immer halten.
(weiters auch BGH WM 93, 109)
(2) Sicherlich gibt es auch unterschiedliche Urteile über die Aussage wann es eine normale Tierhaltung ist und wann eine Zucht beginnt.Das sicherlich kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Thx für die Antworten!
Einen Anwalt haben wir schon, über den Mieterschutzbund.
Das, was uns jetzt Sorgen macht, ist hauptsächlich die Anzahl der Tiere, diese scheint der Knackpunkt zu sein. Falls jemand ein Urteil dazu findet (außer dem bekannten Chinchilla-Urteil aus Hanau), freue ich mich über Antwort.
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