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Freiberuflicher Schüler

 
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bookweb
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 23:18    Titel: Freiberuflicher Schüler Antworten mit Zitat

Hallo,
ich gehe in die 13. Klasse und bin sehr fit in Sachen Computer, insbesondere Netzwerke. Um ein bisschen Geld zu verdienen würde ich gerne meine Kenntnisse verkaufen, also PC-Probleme lösen und Netzwerke einrichten. Es geht mir NICHT um den Verkauf von Waren, sondern nur um diese Dienstleistungen. Der Umsatz läge bei ca. 100 Euro im Monat.

a) Kann ich diese Tätigkeit auf "freiberuflicher" Basis machen ?
b) Ist die Bürokratie halbwegs verständlich, oder muss ich jedes Jahr einen Steuerberater beauftragen ?
c) Wieviel des Verdienstes müsste ich an den Staat abtreten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Christian Book

PS: Entschuldigen Sie bitte das Crossposting, habe dieses Unterforum leider bisher übersehen!
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Schüler kann keine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Die Abführung der Steuer und Versicherungsbeitrage obliegt dem Auftragsgeber (Arbeitgeben).
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.08.05, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Ein Schüler kann keine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Warum nicht?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 08:40    Titel: Re: Freiberuflicher Schüler Antworten mit Zitat

bookweb hat folgendes geschrieben::

a) Kann ich diese Tätigkeit auf "freiberuflicher" Basis machen ?
b) Ist die Bürokratie halbwegs verständlich, oder muss ich jedes Jahr einen Steuerberater beauftragen ?
c) Wieviel des Verdienstes müsste ich an den Staat abtreten?


"Freiberufliche Tätigkeit" ist ein Fachbegriff für bestimmte qualifizierte Tätigkeiten, die in der Regel den Abschluss eines Hochschulstudiums voraussetzen.
Gemeint ist hier aber wohl "selbstständige Tätigkeit".
Das geht natürlich, Volljährigkeit vorausgesetzt.

Die Steuererklärungen sind durchaus machbar. Die Umsatzsteuer muss monatlich abgeführt werden.
Bei Einnahmen um 100 Euro im Monat wird der Staat nicht viel kassieren, da ja auch die Aufwendungen abgezogen werden können. Ausser der Umsatzsteuer wird wohl weiter nichts anfallen.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 09:09    Titel: Re: Freiberuflicher Schüler Antworten mit Zitat

Zur Ergänzung:
Rembrandt hat folgendes geschrieben::

bookweb hat folgendes geschrieben::

a) Kann ich diese Tätigkeit auf "freiberuflicher" Basis machen ?
b) Ist die Bürokratie halbwegs verständlich, oder muss ich jedes Jahr einen Steuerberater beauftragen ?
c) Wieviel des Verdienstes müsste ich an den Staat abtreten?


"Freiberufliche Tätigkeit" ist ein Fachbegriff für bestimmte qualifizierte Tätigkeiten, die in der Regel den Abschluss eines Hochschulstudiums voraussetzen.


Nicht norwendig, aber im Ergebnis liegt es tatsächlich nahe, dass hier gewerbliche Tätigkeit vorliegen wird.
Rembrandt hat folgendes geschrieben::

Die Steuererklärungen sind durchaus machbar. Die Umsatzsteuer muss monatlich abgeführt werden.


Beim hier angedachten Volumen dürfte i.E. keine USt anfallen, es sei denn der Unternehmer möchte dies.
Rembrandt hat folgendes geschrieben::

Bei Einnahmen um 100 Euro im Monat wird der Staat nicht viel kassieren, da ja auch die Aufwendungen abgezogen werden können. Ausser der Umsatzsteuer wird wohl weiter nichts anfallen.

Wenn der Stpl. auch sonst keine nennenswerten Einkünfte hat.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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