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Zuverlässigkeitsüberprüfung §29d - ehemal. Cannabiskonsument

 
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sammy2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 18:58    Titel: Zuverlässigkeitsüberprüfung §29d - ehemal. Cannabiskonsument Antworten mit Zitat

Damit mich mein potentiell neuer Arbeitgeber (Flughafen München) einstellen kann, benötigt er von mir zwecks Ausstellung eines Sicherheitsausweises eine Zuverlässigkeitsprüfung (ZUP) nach §29d Luftverkehrsgesetz.

Mein Problem ist, dass ich vor 4 Jahren mit 11g Cannabis erwischt und auch verurteilt wurde. Sicherlich ist dieses Vergehen auch im Bundeszentralregister gespeichert.

Wie soll ich also Eurer Meinung nach vorgehen?

- die Zuverlässigkeitsüberprüfung gar nicht erst beantragen und mir den Job aus dem Kopf schlagen, da ich als Drogenabhäniger eingestuft werde Traurig

- in die Offensive gehen, bei der zuständigen "Ausweisstelle" anfragen und die Karten auf den Tisch legen Verlegen

- mir erstmal keine Sorgen machen, da dieser einzige Eintrag wohl irrelevant sein dürfte


Vilen Dank für Euere Hilfe! Ich hoffe auf erfreuliche Antworten! Sammy2
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Holen Sie sich doch erst einmal den Auszug, dann wissen Sie, ob die Vorstrafe überhaupt gespeichert wurde.
Es könnte doch sein, dass Sie sich unnötig Gedanken machen und die Vorstrafe gar nicht gespeichert ist, weil die Strafe zu gering war.

Im Falle von eingetragenen Vorstrafen wegen Drogen können Sie sich die Stelle aber m. E. aus dem Kopf schlagen:
Es wäre wohl nicht gut, wenn Sie zum Beispiel drogenabhängig und damit leicht bestechlich sind, oder gar noch schlimmer, Sie sind Drogenhändler oder -kurier und nutzen Ihre berufliche Stellung am Flughafen evtl. für den einfachen und risikolosen Import von Drogen.
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metal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 16:55    Titel: Re: Zuverlässigkeitsüberprüfung §29d - ehemal. Cannabiskonsu Antworten mit Zitat

Hallo Sammy2,

sammy2 hat folgendes geschrieben::

Mein Problem ist, dass ich vor 4 Jahren mit 11g Cannabis erwischt und auch verurteilt wurde. Sicherlich ist dieses Vergehen auch im Bundeszentralregister gespeichert.

Wie soll ich also Eurer Meinung nach vorgehen?

- die Zuverlässigkeitsüberprüfung gar nicht erst beantragen und mir den Job aus dem Kopf schlagen, da ich als Drogenabhäniger eingestuft werde Traurig

- in die Offensive gehen, bei der zuständigen "Ausweisstelle" anfragen und die Karten auf den Tisch legen Verlegen

- mir erstmal keine Sorgen machen, da dieser einzige Eintrag wohl irrelevant sein dürfte

Einfach beantragen, sollte ein Drogentest gemacht werden, um alle Zweifel auszuräumen auch gut.

Siehe http://www.datenschutz.hessen.de/Tb32/K05P08.htm ganz unten.

Drogen sind mit der einzige Handfeste Grund, die Zuverlässigkeit abzuerkennen. Aber auch hier wird wie Du lesen kannst (zumindest in Hessen) mit Augenmaß geurteilt.

Grüsse
Andreas
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Why me?
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 131
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 14:02    Titel: hmm schwierig Antworten mit Zitat

ja du solltest zuerst abklären ob du wirklich einen Eintrag im Register hast. Wenn nein, dann brauchste dir keine Sorgen zu machen. Wenn doch ein Eintrag existiert, dann solltest du meiner Meinung nach mit offenen Karten spielen.
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