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Kündigung nicht zugegangen, was nun?
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Gregor Sändig
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, nun ist etwas Zeit vergangen. Hier ein Update:

Nachdem ich dem Vermieter die "nicht" eingegangene Kündigung zugeschickt habe, habe ich bis heute immer noch kein Feedback erhalten. Es sind jetzt schon bald wieder zwei Wochen um, also rief ich an. Sie meinten, dass sie da nichts machen werden und nicht akzeptieren. Mein Kollege sagte mir, dass die eine gewisse Frist einhalten müssten, da sonst die Kündigung als akzeptiert gelten würde. Stimmt das?
Dann warte ich nochmal ein paar Tage und werde dann zum Anwalt gehen. Wie ich mitbekommen habe, könnte es Methode haben, da momentan 9 Wohnungen im Komplex nicht vermietet sind, da sie sehr teuer sind.

Grüße

Gregor
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Gregor Sändig
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand eine Idee?

Grüße

Gregor
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Gregor Sändig hat folgendes geschrieben::
Niemand eine Idee?


Noch einmal...
Eine Kündigung ist eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung. Im Streitfall muss derjenige, der gekündigt hat, den Zugang der Kündigung beim Vertragspartner beweisen. Der Vertragspartner ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, den Eingang der Kündigung zu bestätigen. Aus einer fehlenden Bestätigung kann man keine Zustimmung zu einer vertragswidrigen Verkürzung der Kündigungsfrist ableiten.
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Gregor Sändig
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Gregor Sändig hat folgendes geschrieben::
Niemand eine Idee?
Aus einer fehlenden Bestätigung kann man keine Zustimmung zu einer vertragswidrigen Verkürzung der Kündigungsfrist ableiten.


Danke für Ihre ungerechtfertigte und verleumderische Anschuldigung. Auf soetwas kann man doch wohl verzichten, wenn man Niveau hat.

Grüße

Gregor
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso ne ungerechtfertigte und verleumderische Anschuldigung?
Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 3 Monate (vertragsgemäß), mal die Ausnahmen aussen vor gelassen. So jetzt hat der Mieter gekündigt und muss die 3 Monatsfrist einhalten. Dazu muss er den Zugang der Kündigung beweisen damit die Frist zu einen bestimmten Datum endet. Ist die Kündigung zu spät zugegangen beginnt die Frist einen Monat später zu laufen. Jetzt kann der Mieter nicht darauf bestehen oder dies aus einer fehlenden Reaktion des VM herleiten das die Kündigungsfrist zu dem von ihm angedachten Ende endet. Weil dies wäre eine vertragswidrige Verkürzung.
Wenn man diesen Gedanken sonst weiterführen würde könnte jeder Mieter von heute auf morgen ausziehen und behaupten er hätte gekündigt zum XX.xx.XX und da der VM sich nicht gemeldet hat ist das so ok. Somit gibt es defakto keine Kündigungsfristen mehr. Ferner stelle man sich mal vor ein VM käme auf die gleiche Idee, dann dürfte das Geschrei noch wesentlich größer sein.
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