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Umbra FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 58
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Verfasst am: 13.07.05, 12:57 Titel: Ist Badezimmer-Lüfter mit Bewegungsmelder Standard? |
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Mieter A hat in einem fensterlosen Badezimmer mit reichlich Lichteinfall aus einem hellen Flur einen Lüfter reklamiert, der mit dem Küchen-Abzug verbunden war, da immer intensive Essensgerüche ins Bad gelangten. Dieser war mit dem Lichtschalter gekoppelt.
Der Vermieter hat daraufhin an der Außenwand einen (recht lauten) Lüfter mit einem Bewegungsmelder angebracht, der auf der einen Seite oft dann anspringt, wenn man ihn nicht braucht (wenn man z.B. nur Putzmittel aus dem Bad holt), und auf der anderen Seite dann nicht lange genug läuft, wenn man ihn benötigt (wenn z.B. Wäsche im Bad hängt oder 3 Personen geduscht haben).
Hat der Mieter einen Anspruch auf einen Lüfter, dessen Funktion man beeinflussen kann (z.B. durch den Licht- oder einen eigenen Schalter)?
Der Vermieter führt nämlich an, der Anschluss eines "steuerbaren" Lüfters sei ihm zu kompliziert, da er die ursprüngliche "Verbundleitung" nicht mehr verwenden kann.. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 13.07.05, 18:36 Titel: |
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Den VM schriftlich darauf hinweisen, dass bei der jetzigen Schaltung Schimmel droht. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 13.07.05, 18:49 Titel: Re: Ist Badezimmer-Lüfter mit Bewegungsmelder Standard? |
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Umbra hat folgendes geschrieben:: | Der Vermieter hat daraufhin an der Außenwand einen (recht lauten) Lüfter mit einem Bewegungsmelder angebracht.. |
Das ist eher eine geniale Innovation!
Standard wäre ein Lüfter mit Steuerung über ein Hygrostat, das die relative Luftfeuchte misst. Und ein zusätzlicher Ein-/Ausschalter für manuelle Schaltung des Lüfters. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 13.07.05, 18:55 Titel: |
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Den Regler mit Feuchtemesser kann man statt des Bewegungsmelders montieren. Da bräuchte man keine zusätzlichen Kabel.
Aber die einzige für den Mieter kostenlose Lösung führt über meinen ersten Beitrag. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 14.07.05, 11:44 Titel: |
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Der M hat KEINEN Anspruch auf eine bestimmte Art der Lüftung.
Wenn bei Mietbeginn keine Lüftung vorhanden ist, hat er nicht einmal Anspruch darauf, dass überhaupt eine Lüftung eingebaut wird. Vertraglich geschuldet war der ursprüngliche Lüfter über die Küche.
Wenn der VM so nett ist, dann einen anderen Lüfter einzubauen, finde ich es undankbar vom M, wenn er dann noch Terror macht. |
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goodie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 14.07.05, 12:20 Titel: |
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[quote="thdoerfler"]
Wenn der VM so nett ist, dann einen anderen Lüfter einzubauen, finde ich es undankbar vom M, wenn er dann noch Terror macht.[/quote]
„Terror" finde ich etwas übertrieben. Der Mieter muss nun mit etwas leben, das ihn nervt, obwohl es offenbar andere Lösungen gibt.
Verbraucht so eine Bewegungsmelder-gesteuerte Lüftung nicht auch unnötig Strom? |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 14.07.05, 13:12 Titel: |
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thdoerfler hat folgendes geschrieben:: | Wenn bei Mietbeginn keine Lüftung vorhanden ist, hat er nicht einmal Anspruch darauf, dass überhaupt eine Lüftung eingebaut wird. Vertraglich geschuldet war der ursprüngliche Lüfter über die Küche. |
So ist das wohl.
Und die Antwort auf die Titelfrage "Ist Badezimmer-Lüfter mit Bewegungsmelder Standard?" lautet nein. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 14.07.05, 19:19 Titel: |
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Ich meine, die Antworten gehen an dem Problem vorbei.
Es ist irrelevant, ob bei Mietbeginn ein Lüfter im Bad war oder nicht. Wenn dort Schimmel entsteht, weil die Lüftung nicht ausreicht, muss der VM ran.
Der M ist gesetzlich dazu verpflichtet (!), Mängel beim VM anzuzeigen, um Folgeschäden zu verhindern.
Wenn M das beim VM nicht schriftlich meldet, kann der VM ihn hinterher für Folgeschäden der Feuchtigkeit (Schimmel) belangen.
Wenn der M den VM jedoch nachweislich (!) darauf hingewiesen hat, sieht es nach Schimmelbildung ganz über für den VM aus. Daher wird der VM nach so einem Brief reagieren, wenn er nicht völlig behämmert ist. Der VM kann nicht verlangen, dass der M so lange im Bad "tanzt", bis sein Lüfter mit Bewegungsmelder die Feuchtigkeit abtransportiert hat - das ist doch wohl klar. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Umbra FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 58
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Verfasst am: 03.08.05, 07:23 Titel: |
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Vielen Dank zunächst allen für die "Anteilnahme" und Ratschläge.
3 Wochen nach Einbau hatte der Lüfter seine „Funktion eingestellt“, was dem Vermieter mehrfach mit Hinweis auf eventuelle Feuchtigkeitsschäden unter Fristsetzung mitgeteilt worden ist. Auf die Bitte um Reparatur (und Berücksichtigung der Beeinflussbarkeit der Funktion) hat der Vermieter seit einem Jahr nicht reagiert. Der Mieter geht davon aus, dass er nun selbst einen Handwerker bestellen und (nach entsprechender Ankündigung) die anfallenden Kosten von der Miete in Abzug bringen kann.
Da der Lüfter offensichtlich nicht zu reparieren ist, da etwas durchgebrannt war (der Lüfter war auch nicht nach Angabe in der Einbauanleitung angebracht worden), möchte der Mieter gerne wissen, ob das Gerät durch ein gleichartiges ersetzt werden muss oder ob der in obigem Beitrag erwähnte Feuchtigkeitsmesser berücksichtigt werden darf. Oder darf der Mieter sogar eine funkgesteuerte Lüftung anbringen lassen, da das Gerät nicht nur der Beseitigung von Feuchtigkeit, sondern auch der von Gerüchen dienen sollte? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 03.08.05, 08:44 Titel: |
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Wenn der Mieter schon selber reparieren lässt, dann kann er daraus keine Luxusversion machen. Es muss der vorherige Zustand oder ein Vergleichbarer hergestellt werden. Wenn er mehr will muss er dieses mehr selber bezahlen. Wird dafür aber auf den Mehrkosten wohl sitzen bleiben. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 03.08.05, 08:47 Titel: |
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Ein Feuchtigkeitssensor (oder eine andere SINVOLLE Lösung) sollte möglich sein. Es kann ja nicht sein, dass der M etwas einbaut, was Unsinn ist.
Aber sparsam bleiben. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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