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Eigenbedarf und BGB §574
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Markus F. hat folgendes geschrieben::

So auffäliig diese "Werbung" auch sei - genauso auffällig ist Ihre, bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit zur Schau gestellte Abneigung gegen diese Vereinigung und die Menschen, die für diese Vereinigung arbeiten.

Es ist ja durchaus denkbar, dass der eine schlechte und der andere gute Erfahrungen mit dem Mieterbund gemacht hat.
Das sollte es aber dann auch gewesen sein. Man kann auch alles übertreiben - sowohl die Werbung wie auch das lächelich machen.

Leute, die hier Rat suchen interessiert es nicht die Bohne, warum der eine diesen Verein dauernd anpreist und der andere ihn ständig verhöhnt. Ein bisschen mehr Sachlichkeit wäre sicher angebracht.


Es geht mir nicht um "Abneigung" sondern darum, daß hier oft vermittelt wird, der Mieterbund wäre eine höhere Instanz als das OLG und könne sämtliche Forderungen des Mieters durchsetzen - was der Mieterbund sagt/schreibt ist Gesetz.
Und das ist einfach Blödsinn und das sollten Ratsuchende wissen.
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mausezahn23
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Toll dass jetzt dieser Thread für ne Diskussion in Sachen Mieterbund missbraucht wird anstatt auf die Fragen meinerseits einzugehen. Geschockt
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Toll dass jetzt dieser Thread für ne Diskussion in Sachen Mieterbund missbraucht wird anstatt auf die Fragen meinerseits einzugehen.


Ist nun mal ein Diskussionsforum und keine - nicht zulässige - kostenlose Rechtsberatung. Aber schauen Sie sich noch mal die postings von RM und Susanne an, da steht eigentlich alles drin, was man aus der Ferne dazu sagen kann.

Ich würde davon abraten, den Verkaufsprozess durch "Schlechtmachen" des Hauses stören zu wollen, das kann leicht nach hinten losgehen (ggf. Schadenersatz).
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mausezahn23
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

@All,
wenn auch mit schlechten Aussichten für uns bedanke ich mich natürlich für eure Antworten

*T*H*A*N*K*S Smilie

@Ulrich
Zitat:
Ist nun mal ein Diskussionsforum und keine - nicht zulässige - kostenlose Rechtsberatung

Ein Diskussionsforum das in diesem Fall das "Mietrecht" betriftt oder sollen wir uns übers Wetter unterhalten?
Das die Antworten ohne Gewähr sind ist klar, doch austauschen darf man sich doch wohl, in diesem Forum wie gesagt über das "Mietrecht" und in diesem Posting speziell ging es eigentlich um Eigenbedarf... und wenn die Antowerten an meinen Fragen vorbei gehen, frag ich eben genauer nach Winken

InterneTTe Grüße,
mausezahn23
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