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es geht um einen Nutzungsvertrag seit 2000 in einer Genossenschaftswohnung in Dresden und
im Nutzungsvertrag sind bei Betriebskosten u.a. Gemeinschaftsantennenanlage angegeben.Kein Breitband.
Diese Anlage wurde bis letztes Jahr durch eine Antennenfirma betrieben und gewartet.
Die Anmeldung an die Anlage bei Einzug 2000 (Schreiben von Antennenfirma)erfolgte nicht, nach Test
funktionierte 2 Wochen nach Einzug das Kabel nicht mehr, also etwas abgeklemmt.
Seit letztem Jahr wird die Anlage wieder durch die Genossenschaft betrieben, diese
verlangte eine Vereinbarung, dass für die Anlage 5 Euro mtl. bezahlt werden sollen.
Dies wurde abgelehnt, da durch den Nutzer weder Radio noch TV betrieben wird. Trotzdem wurde
seit 11/04 ohne Information dann dieser Betrag mit der Miete vom Nutzerkonto abgebucht. Ist das korrekt?
Eine preisliche Staffelung für Wartungskosten/Nutzungskosten ist nicht ersichtlich, zumindest die Wartungskosten
müssten ja dann schon in den Betriebskosten im Nutzungsvertrag mit enthalten sein.
Ist das abbuchen korrekt?
Der M muß die Betriebskosten zahlen, wenn dies im Vertrag vereinbart ist.
Dazu gehören auch die Kosten einer Antennenanlage, und zwar gleichgültig, ob der M einen Fernseher hat.
Eine andere Frage ist, ob der VM oder die Betreiberfirma berechtigt ist, diese Kosten gegen den Willen des M von seinem Konto abzubuchen. Dies ist zu verneinen, wenn nicht der M eine Abbuchungsermächtigung erteilt hat. Der M kann ggf. auf Rückzahlung klagen, wird aber verlieren, wenn der VM Widerklage auf Zahlung der Betriebskosten einlegt.
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