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Verfasst am: 03.08.05, 12:14 Titel: Alter Zeitmietvertrag, Kündigungsfristen
Hallo Forumsgemeinde,
folgender Sachverhalt zum Thema alte Zeitmietverträge (vor Mietrechtsreform)
Mietvertrag (MV) über priv. Wohnraum zwischen V (Vermieter) und M (Mieter)
Mietvertragsbeginn: 01.07.1988
Zeitmietvertrag auf 12 Monate, also zunächst bis 30.Juni 1989, danach jew. Verlängerung um weitere 12 Monate -
Kündigungsfristen gem. "alter gesetzl. Staffelungsregelung
3 Mon bei weniger als 5 Jahre Mietdauer/ 6 Mon bei 5 Jahren / 9 Mon bei 8 Jahre / 12 Mon bei 10 Jahre
M kündigt erstmalig am 05.August 2005 den MV - Ergo: 12 Monate K-Frist
Meiner Ansicht nach hat sich der MV am 30.Juni 05 um weitere 12 Monate autom. verlängert, also bis zunächst 30.06.2006.
Sofern M am 05.Aug 05 kündigt und 12 Monate Kd-Frist hat - ergo Kündigung wirksam erst am 04.Aug 2006. Der MV würde sich aber bereits am 30.06.06 um weitere 12 Monate verlängern - ERGO: Kündigungsfrist für M wären folglich 12 + 11 Monate, also 23 Monate - RICHTIG oder IRRTUM ?????
Meiner Meinung nach läuft der Mietvertrag aktuell bis 30.06.2006 und kann mit einer Frist von 3 Monaten, also spätestens am 3. Werktag des April 06, gekündigt werden.
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