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Kosten für Schäden am Herd

 
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Jens1978
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 22:28    Titel: Kosten für Schäden am Herd Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Wer kann mir einen Rat geben? Meiner schwerbehinderte Mutter hat versehentlich die Abdeckhaube an der zur Mietwohnung gehörenden
Herd beschädigt indem sie im abgedeckten zustand der Herdplatten eine Platte, anstelle wie gewollt den Backofen, einschaltete. Dadurch ist es zu einer braunen Verfärbung der Abdeckung gekommen. Das der Herd schon 7 Jahre alt war hat sie sich einen neuen Herd gekauft und den alten durch den Vermieter abholen lassen. Jetz 3 Wochen später kam eine Rechnung über 120Euro für den Deckel.

Ist das rechtens? Der Preis steht doch in keinem Verhältnis zu dem alten Herd (wenn nicht sogar schon abgeschrieben)? Es gab keine Möglichkeit der Ausbesserung durch den Mieter.

Viele Grüße Jens
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thdoerfler
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM muß dem M bei Beschädigung keine Möglichkeit der Ausbesserung geben.

Allerdings kann er natürlich nur den Schaden ersetzt verlangen, der auch entstanden ist. Wenn der Deckel 120 Euro kostete, muß sie das auch zahlen. Einen Abzug neu für alt darf sie nicht machen, denn die Lebensdauer des Herdes hat sich durch die neue Abdeckung nicht verändert.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie mal in die Police Ihrer Haftpflichtversicherung (bzw. die der Mutter). Evtl. sind Mietsachschäden mitversichert, dann deckt die Versicherung den Schaden.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
. Evtl. sind Mietsachschäden mitversichert, dann deckt die Versicherung den Schaden.


Auch wenn Mietsachschäden mitversichert sind (und das ist in der Regel der Fall, außer bei ganz alten Verträgen), sind Schäden an Elektro- und Gasgeräten normalerweise ausgeschlossen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Yvonne hat folgendes geschrieben::
. Evtl. sind Mietsachschäden mitversichert, dann deckt die Versicherung den Schaden.


Auch wenn Mietsachschäden mitversichert sind (und das ist in der Regel der Fall, außer bei ganz alten Verträgen), sind Schäden an Elektro- und Gasgeräten normalerweise ausgeschlossen.


Nein.
Ich hatte in meiner alten Wohnung mal ein Problem mit dem Backofen, das wurde völlig unproblematisch übernommen. Seitdem habe ich eine neue Wohnung und eine neue Haftpflichtversicherung und dort steht auch nichts über einen Ausschluß von Schäden an Elektro - und Gasgeräten.
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