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Vertretung bei Mitevertrag

 
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Florian_83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 18:56    Titel: Vertretung bei Mitevertrag Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:
ein Haus wurde auf 5 Jahre befristet gemietet, mit der bedingung, das es renoviert wird.
Es gibt 2 Vermieter, es wirfd aber nur mit einem Verhandelt.
Die Mitsache ist aus einer erbgemeinschaft herausgegangen, und 50-50 verteilt. Der Vermieter, mit dem verhandelt wird, hat den Mietvertrag in vertretung seines Bruders, des 2. vermieters unterschrieben. Da der 2. Vermieter aber wahrscheinlich nie eine vollmacht erteilt hat, und die Mietsache eigentlich verkaufen will, besteht nun ein grundlegender konflikt, und ich als Mieter stehe mittendrin.
Ist der Vetrag gültig, und welche chancen gibt es, ihn durchzusetzen?


Bitte um Antwort

danke,


Florian
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrag wurde abgeschlossen und ist selbstverständlich gültig. Streitig könnte allenfalls sein, wer auf Vermieterseite Vertragspartner geworden ist. Wenn der Mieter die fehlende Vollmacht nicht gerügt hat, wird er sich nachträglich nicht auf die fehlende Vollmacht berufen können. Falls der Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hatte und der Vertretene den Vertrag nicht genehmigt haben sollte, würde der Vertreter für die Vertragserfüllung haften. Da der Vertreter in diesem Fall aber selbst ohnehin schon Vermieter ist, gäbe es dann auf Vermieterseite anstatt 2 Personen eben nur eine Person. Dies kann dem Mieter so ziemlich egal sein.
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