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liebe forenmitglieder,
wie kann ein mieter sich rechtlich korrekt verhalten wenn er die miete kürzen will.
angenommen folgender fall tritt ein:
1. die mieter leben in einem haus mit insgesamt 16 parteien. es ist ein hausmeister angestellt, der aber nicht im haus wohnt. der hausmeister ist verantwortlich dafür das treppenhaus zu reinigen (1xwöchentlich lt. mietvertrag bzw. aussage des vermieters), ausgefallene beleuchtung auszutauschen, müll wenn z.b. zeitungen / werbung die von mietern einfach neben den briefkasten geschmissen werden zu entsorgen, fenster zu schließen wenn es stark regnet (die fenster lassen sich nicht einfach schließen, sondern das funktioniert elektronisch). es ist allerdings grundsätzlich so, dass ausgefallene beleuchtung wochen bis monatelang nicht ausgetauscht wird. das treppenhaus wird, wenns hochkommt 1x im monat gereinigt und zeitungen / werbung liegen oft tagelang stapelweise neben den briefkästen. (natürlich ist es nicht in ordnung von den mietern die das einfach hinschmeißen, aber es kann auch nicht sein, das im hausgang oder vor der haustüre bergeweise altpapier rumliegt, wenn ein hausmeister da ist der das beseitigen sollte). die erste frage ist jetzt also: können die mieter die miete um die hausmeisterkosten kürzen, oder einen gewissen prozentsatz?! die einzige tätigkeit die der hausmeister gewissenhaft erledigt, ist dass er jede woche die mülltonnen an die straße rausstellt. im winter ist nicht mal ein regelmäßiger winterdienst vorhanden.
2. in der wohnung der betreffenden mieter, sind die terassentüren irgendwie verbogen, so dass sie sich nicht mehr richtig schließen lassen ohne das man sehr viel kraft aufwenden muss. es wurde dem vermieter auch schon gemeldet, dieser war mit nem handwerker da, der sich vor 4 wochen melden wollte um einen termin für die reperatur zu vereinbaren. dieser hat sich bis heute nicht gemeldet. die mieter haben die telefonnummer des handwerkers leider nicht um dort nachzuhaken.
3. der teppichboden in der wohnung ist ziemlich heruntergekommen und durch diverse wasserschäden die schon vor 2 jahren durch undichte fenster und nässende wände und undichtes dach entstanden sind an einigen stellen schimmlig. der vermieter hat sich diese schäden schon angeschaut, und das undichte dach, die nasse wand behoben. den mietern wurde schon x-mal versprochen, dass ein handwerker vorbeischauen wird um sich den boden anzuschauen um einen neuen zu verlegen. dieses versprechen wird nun aber schon seit mind. 2 jahren nicht eingelöst.
können die mieter auf grund dieser sachlage die miete prozentual kürzen? die mieter sind es wirklich leid, dem vermieter ständig hinterher zu rufen, nach zu fragen und letztendlich doch wieder versetzt zu werden.
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen kann wie und in welcher höhe die mieter die miete kürzen können.
danke enni
1.) Eine Mietminderung deswegen ist meiner Meinung nach erstmal ausgeschlossen, da dieser Mangel zu gering ist.
2.) Wenn die Tür noch schliesst und dicht ist dürfte eine Mietminderung wohl auch ausgeschlossen sein.
3.) Schimmel ist ein Grund zur Mietminderung, am einfachsten den VM schriftlich mitteilen das wenn der Schimmel nicht bis zum Tag XX.XX.XX entfernt wurde die Miete um Y% gemindert wird. Die Mietminderung löst das Problem aber nicht. Das beste ist das sich eine neue Wohnung gesucht wird. Immerhin ist Schimmel in den meisten Fällen nicht wirklich gesundheits fördernd.
hallo strider,
danke für die antwort.
das mit dem hausmeister dachte ich mir schon.
aber das mit den türen ist halt deshalb so ärgerlich, weil die türen am rahmen abwetzen und durch die "gewaltanwendung" bei schließen und öffnen nicht gerade dazu beitragen das sie sich wieder in ihre normale form zurück biegen. die gefahr besteht, dass die türen irgendwann so verbogen sind, das sie sich garnicht mehr schliessen lassen und dann müssen die türen komplett ausgewechselt werden. und ich hab keine lust am ende die kosten selbst zu tragen, weil ich nicht fünfmal hinterher telefoniert habe.
in welcher höhe darf die miete wg. schimmel gekürzt werden und über welchen zeitraum hinweg. gibt es da irgendwo ne tabelle oder ähnliches?
danke
Die Tür kann in dem Brief ja auch erwähnt werden. Wie hoch die Miete gemindert werden kann hängt davon ab wie gross der Schimmel ist, das lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Vielleicht sind 5 bis 10 % angemessen wenn es an einigen Stellen ist.
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