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Hallo,
ich habe eine Frage zur Betriebskosten-Abrechnung, und zwar ist darauf die Aufzugswartung aufgeführt. In anderen Posts habe ich schon erfahren, dass das in Ordnung ist, aber der Aufzug ist jede zweite Woche defekt und die Handwerker waren in den letzten 3 Monaten bestimmt 10 Mal im Haus. Muss ich die Kosten dennoch bezahlen? Ich kann ja nichts dafür, dass der Aufzug nicht mehr der neuste ist und dass die Handwerker immer kommen. Unter "Wartung" verstehe ich jedenfalls eine jährliche Inspektion o.ä. Für eine Antwort wäre ich dankbar!!
Als Nebenkosten auf einen Mieter umgelegt werden dürfen nur die Kosten der Wartung des Aufzuges.
Reparaturkosten darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen.
Wenn Zweifel an der Richtigkeit/Höhe dieser Position aus der Nebenkostenabrechnung bestehen, empfiehlt es sich, beim Vermieter die zugrundeliegenden Belege (Rechnungen der Aufzugfirma) einzusehen und zu überprüfen.
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