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Wenn Ihr VM dies unbedingt wünscht, dürfen Sie ihn nachts wecken.
Wenn Sie Angst vor dem Hund haben, am besten gleich ausziehen, denn: da Sie mit Ihrem Vermieter in einem 2 Familienhaus wohnen, hat der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht.
Falls Sie also anfangen rumzumeckern, kann der VM Ihnen grundlos kündigen, dabei verlängert sich nur die Frist um 3 Monate. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Zuletzt bearbeitet von Susanne am 04.08.05, 10:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ja selbstverständlich. Die Köter sind ja zum Glück korrupt. Ab und zu mal ein Stück Wurst zugeworfen - und die Bestie wird zum Kumpel, und freut sich auf Ihr Kommen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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