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Sind das Waffen?

 
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Herbert22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 16:26    Titel: Sind das Waffen? Antworten mit Zitat

Bis zum heutigen Tag glaubte ich zu wissen, was verbotene Gegenstände sind. Aber mit dieser Seite der Polizei Sachsen-Anhalts bin ich überfordert:

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/pdmd/2005/379_2005.htm
(Vorsicht: das Laden kann sehr lange dauern, da die Bilder sehr groß sind)

Hier nun meine Fragen:
1. Ist dieses kleine dunkelrote Messerchen tatsächlich ein illegale Waffe?
2. Zählt das Jagdmesser (oberes Bild) als "Messer mit feststehender Klinge", wie es im Text aufgeführt ist? Wenn ich das neue Waffenrecht durchlese, so gibt es dort bestimmte Mindestlängen, die erfüllt sein müssen, damit es ein verbotener Gegenstand ist. Diese Mindestlänge erreicht dieses Messer doch gar nicht.
3. Sind alle Handwerker jetzt kriminell, da sie ihr Werkzeug in der Öffentlichkeit mit sich herum tragen? (Mal ganz abgesehen davon, das es sich bei dem abgegebenen Schlüssel um einen Ring- und nicht wie bezeichnet einen Maulschlüssel handelt?
4. Was hätten die Träger dieser "Waffen" (die in meinen Augen Alltagsgegenstände sind) eigentlich zu erwarten (Ordnungswiedrigkeit, Strafe)?

Herbert, der sich jetzt nur noch nackt aus dem Hause traut Geschockt
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gehts nicht ums neue Waffenrecht, sondern ums Demonstrationsrecht und Gegenstände die nichts auf einer Demo verloren haben. Winken
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Herbert22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Was ich jedoch nicht verstehen kann ist, dass selbst das kleine Messerchen auf einer Demo nicht erlaubt ist. Ich habe Armbanduhren, die - als Wurfgeschosse benutzt - eine gefährlichere Waffe darstellen würden. Sehr glücklich

Irgendwie habe ich jetzt das Gefühl, dass die meisten Menschen auf 'ner Demo (ohne es zu wissen) nicht erlaubte Gegenstände dabei haben.


Nun gut, nehmen wir mal an, dass selbst das Messerchen bei einer Demo als Waffe gilt. Dürfte man es unter normalen Umständen (keine Demo) mit sich führen? Falls ja, was wäre, wenn man mit seinem Messerchen in der Tasche plötzlich in eine Demo gerät?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 19:11    Titel: Re: Sind das Waffen? Antworten mit Zitat

Herbert22 hat folgendes geschrieben::
3. Sind alle Handwerker jetzt kriminell, da sie ihr Werkzeug in der Öffentlichkeit mit sich herum tragen? (Mal ganz abgesehen davon, das es sich bei dem abgegebenen Schlüssel um einen Ring- und nicht wie bezeichnet einen Maulschlüssel handelt?


Also erstens steht auf der Seite nicht, daß *alle* abgebildeten Gegenstände unzulässig oder Waffen sind. Bei den Gürteln etwa bin ich mir da sogar ziemlich sicher. Winken

Zweitens bezweifle ich, daß ein Handwerker seinen Ringschlüssel an einer langen Metallkette befestigt, durch die er zu einer Distanzwaffe wird. Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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sabahueho
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 27 Versammlungsgesetz

(1) Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt, zu derartigen Veranstaltungen hinschafft oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereithält oder verteilt.



Bei dem Schweizer Taschenmesser, dem anderen Messer und dem Armband würde ich diese Vorschrift wohl nicht anwenden, aber bei dem Ringschlüssel an der Kette auf jeden Fall. Was hat man wohl sonst damit vor, als jemanden zu verletzen. Die Kette ist bestimmt nicht dran, damit man das Werkzeug nicht verliert.

Hier handelt es sich um einen Straftatbestand um somit wird der Gegenstand, auch als Beweismittel, sichergestellt.

In erster Linie dient die Sicherstellung, auch der anderen Gegenstände, aus meiner Sicht der Gefahrenabwehr. Nicht jeder Demonstrationsteilnehmer hat ein Messer oder so ein Armband dabei, um jemanden zu verletzen. Für den einen ist das Armband Modeschmuck und der andere hat, wie Mac Gyver auch, immer ein Messer in der Tasche. Die Gegenstände werden von der Polizei einbehalten, um eben die unsachgemäße Benutzung, z.B. bei Schlägereien etc., im Vorfeld zu verhindern. Später wird dann geprüft, ob evtl. auch eine strafrechtliche oder Ordnungswidrigkeitenrechliche Relevanz vorliegt. Wenn nicht, kann der Betroffene sich seinen Gegenstand bestimmt wieder bei der Polizei abholen, wenn auch Tage später. Zumindest bei der Demonstration wird er ihn nicht entsprechend benutzen können und die Gefahr ist gebannt.
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Herbert22 hat folgendes geschrieben::
Falls ja, was wäre, wenn man mit seinem Messerchen in der Tasche plötzlich in eine Demo gerät?


Da gerät man nicht hinein, die sind in der Regel so lautstark das man rechtzeitig abbiegen kann Winken
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HaMajim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
Hier gehts nicht ums neue Waffenrecht, sondern ums Demonstrationsrecht und Gegenstände die nichts auf einer Demo verloren haben. ;)

Und das Demonstrations-/ Versammlungsrecht gibt für erste Ermittlungsansätze viel her. Bereits ein Verstoß gegen die Auflagen einer Kundgebung können in einer PM der Polizei unter "laufende Ermittlungen" fallen. Klingt schlimmer, als es ist.
"Gegenstände, die nichts auf einer Demo verloren haben" und per Auflagen verboten sein können, sind z.B. (in Gera, Thüringen) Plastflaschen (mit Limo u.ä.). Begründung: Man könne sie ja, wenn sie leer sind, mit Kieselsteinen füllen und so ein Wurfgeschoß basteln.
Hm...
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

HaMajim hat folgendes geschrieben::

"Gegenstände, die nichts auf einer Demo verloren haben" und per Auflagen verboten sein können, sind z.B. (in Gera, Thüringen) Plastflaschen (mit Limo u.ä.). Begründung: Man könne sie ja, wenn sie leer sind, mit Kieselsteinen füllen und so ein Wurfgeschoß basteln.
Hm...


Sollte man bundesweit einführen, wenn die schon sinnlos rumlaufen wollen, dann sollen sie wenigstens dabei auch ordentlich Durst bekommen, so löst sich früher oder später jede Demo von alleine auf. Spätestens, wenn die Zunge aufm Boden schleift. Sehr glücklich
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RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
HaMajim hat folgendes geschrieben::

"Gegenstände, die nichts auf einer Demo verloren haben" und per Auflagen verboten sein können, sind z.B. (in Gera, Thüringen) Plastflaschen (mit Limo u.ä.). Begründung: Man könne sie ja, wenn sie leer sind, mit Kieselsteinen füllen und so ein Wurfgeschoß basteln.
Hm...


Sollte man bundesweit einführen, wenn die schon sinnlos rumlaufen wollen, dann sollen sie wenigstens dabei auch ordentlich Durst bekommen, so löst sich früher oder später jede Demo von alleine auf. Spätestens, wenn die Zunge aufm Boden schleift. Sehr glücklich


Sinnlos ist einzig dieser Kommentar.
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