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Der Streitwert ist hoch und man mußte zum Landgericht. Somit ist das Landgericht die 1. Instanz, ist das so richtig? Wäre in diesem Fall das Oberlandesgericht die 2. Instanz?
Wenn man zum Amtsgericht muss, ist das Landgericht aber 2. Instanz, richtig so?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.08.05, 17:35 Titel:
Jupp.
Allerdings gibt es noch das Konstrukt der Sprungrevision, beim dem es dann vom AG direkt zum OLG geht oder vom LG zum BGH. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Eine Einschränkung - nicht alls Zuständigkeiten sind streitwertabhängig. Dann kann unabhängig vom Streitwert das AG oder LG erste Instanz sein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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