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Ich habe schon etwas hier gestöbert, konnte aber nichts wirklich hilfreiches für meine Situation finden.
Folgendes :
Wir wohnen seit einem ½ Jahr in einer Mietwohnung.
Die Wohnung befindet sich in einem großen Geschäftsgebäude, im Gebäude sind u.a. noch Arztpraxen, ein grosser Fachmarkt und bald auch ein (Wortsperre: Firmenname) eingemietet.
Das Haus befindet sich in Privatbesitz und wird von einer Treuhand GmbH verwaltet.
Der Eigentümer hat sich nun wohl vor einiger Zeit entschieden, einen Teil des Gebäudes an (Wortsperre: Firmenname) zu vermieten.
Dieser wird nun auch Ende d. M. hier Einzug halten.
Am Haus befindet sich ein zweigeschossiges Parkdeck, welches (Wortsperre: Firmenname) nun anscheinend komplett beanspruchen wird. Parkautomaten wurden bereits installiert.
Durch unseren Vermittlungsmakler konnten wir erfahren, dass sich die Parksituation für die Anwohner erheblich verschlechtern wird. So werden wir künftig nicht weiter im Parkdeck parken können.
Evtl. erhalten die Anwohner eine Möglichkeit im oberen Bereich des Parkhauses zu parken. Angesichts der Grösse des Parkdecks und des zu erwartenden Zulaufs kann ohne Übertreibung von einer zukünftig ziemlichen Verschlechterung der Parksituation gesprochen werden.
Zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses war dies alles nicht bekannt.
Im Mietvertrag haben wir zu den Parkflächen eine Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Nutzung des Parkhauses.
Es liegt sicher nicht in unserem Sinne, nun große Wellen zu schlagen, allerdings stellen wir uns schon die Frage, ob eine Mietminderung nicht gerechtfertigt wäre ?
Dazu kommt nun folgende brandaktuelle Gegebenheit :
Die Wohnung zeichnet sich durch eine komplett verglaste Fensterfront aus, was unter anderem ein Grund für unsere Entscheidung für diese Wohnung war.
Heute ist nun plötzlich der komplette untere Teil vor unserer Fensterfront durch ein großes Werbeschild, das von außen montiert wurde, verdeckt oder zumindest extrem eingeschränkt.
Es ist uns schon bewußt, daß wir uns diesbzgl. nicht unbedingt beschweren können, schließlich handelt es sich um ein Geschäftsgebäude, allerdings, so meinen wir, wäre es doch nur fair gewesen, uns davon in Kenntnis zu setzen.
Rechtfertigen diese beiden geschilderten Veränderungen eine Mietminderung und wenn ja, in welchem Umfang ?
An wen müssten wir uns diesbzgl. wenden, an die treuhänderische Verwaltung, oder direkt an den Eigentümer ?
Wegen dem Parkplatz kommt es drauf an, wenn ein Parkplatz mitgemietet wurde und dieser nun nicht mehr zur Verfügung steht ist eine Mietminderung gerechtfertigt, ansonsten ist es einfach nur Pech gehabt.
Bei dem Werbeschild kommt es drauf an wie gross die Beeinträchtigung ist, nach der hier geschilderten Situation ist die Wohnung nicht dunkler oder sonst was geworden. Dadurch ergibt sich auch in diesen Fall keine Mietminderung.
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