Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mietminderung wg. Parksituation u.a.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mietminderung wg. Parksituation u.a.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mspy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 19:51    Titel: Mietminderung wg. Parksituation u.a. Antworten mit Zitat

Ich habe schon etwas hier gestöbert, konnte aber nichts wirklich hilfreiches für meine Situation finden.
Folgendes :
Wir wohnen seit einem ½ Jahr in einer Mietwohnung.
Die Wohnung befindet sich in einem großen Geschäftsgebäude, im Gebäude sind u.a. noch Arztpraxen, ein grosser Fachmarkt und bald auch ein (Wortsperre: Firmenname) eingemietet.
Das Haus befindet sich in Privatbesitz und wird von einer Treuhand GmbH verwaltet.
Der Eigentümer hat sich nun wohl vor einiger Zeit entschieden, einen Teil des Gebäudes an (Wortsperre: Firmenname) zu vermieten.
Dieser wird nun auch Ende d. M. hier Einzug halten.
Am Haus befindet sich ein zweigeschossiges Parkdeck, welches (Wortsperre: Firmenname) nun anscheinend komplett beanspruchen wird. Parkautomaten wurden bereits installiert.
Durch unseren Vermittlungsmakler konnten wir erfahren, dass sich die Parksituation für die Anwohner erheblich verschlechtern wird. So werden wir künftig nicht weiter im Parkdeck parken können.
Evtl. erhalten die Anwohner eine Möglichkeit im oberen Bereich des Parkhauses zu parken. Angesichts der Grösse des Parkdecks und des zu erwartenden Zulaufs kann ohne Übertreibung von einer zukünftig ziemlichen Verschlechterung der Parksituation gesprochen werden.
Zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses war dies alles nicht bekannt.
Im Mietvertrag haben wir zu den Parkflächen eine Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Nutzung des Parkhauses.
Es liegt sicher nicht in unserem Sinne, nun große Wellen zu schlagen, allerdings stellen wir uns schon die Frage, ob eine Mietminderung nicht gerechtfertigt wäre ?

Dazu kommt nun folgende brandaktuelle Gegebenheit :
Die Wohnung zeichnet sich durch eine komplett verglaste Fensterfront aus, was unter anderem ein Grund für unsere Entscheidung für diese Wohnung war.
Heute ist nun plötzlich der komplette untere Teil vor unserer Fensterfront durch ein großes Werbeschild, das von außen montiert wurde, verdeckt oder zumindest extrem eingeschränkt.
Es ist uns schon bewußt, daß wir uns diesbzgl. nicht unbedingt beschweren können, schließlich handelt es sich um ein Geschäftsgebäude, allerdings, so meinen wir, wäre es doch nur fair gewesen, uns davon in Kenntnis zu setzen.
Rechtfertigen diese beiden geschilderten Veränderungen eine Mietminderung und wenn ja, in welchem Umfang ?
An wen müssten wir uns diesbzgl. wenden, an die treuhänderische Verwaltung, oder direkt an den Eigentümer ?

Vielen Dank für Tipps !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen dem Parkplatz kommt es drauf an, wenn ein Parkplatz mitgemietet wurde und dieser nun nicht mehr zur Verfügung steht ist eine Mietminderung gerechtfertigt, ansonsten ist es einfach nur Pech gehabt.

Bei dem Werbeschild kommt es drauf an wie gross die Beeinträchtigung ist, nach der hier geschilderten Situation ist die Wohnung nicht dunkler oder sonst was geworden. Dadurch ergibt sich auch in diesen Fall keine Mietminderung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.