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Was genaa ist Security
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t-s
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Es gbit keine rechtliche Definition für Security im Dt. Recht.

Nein!? -> "Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewach[t] (Bewachungsgewerbe), (...)" - §34a GewO
Gibt sogar eine BewachVO. Winken

Angehörige von Sicherheitsunternehmen können übrigens durchaus mehr Rechte als Jedermann haben, nämlich wenn sie Bundeswehrstandorte bewachen und ihnen in Folge dessen vom BMVg Befugnisse nach dem UZwGBw übertragen worden sind. Ist aber meines Wissens auch die einzige Ausnahme.

Hinzu kommt natürlich v.a. im Objekt- und Veranstaltungsschutz, welche Befugnisse der jeweilige Auftraggeber dem Wachpersonal unter Berücksichtigung seiner Unternehmensrichtlinien zuteil werden lässt, beispielsweise in Bezug auf Durchsuchungen von Personen oder Sachen.

Und natürlich dürfen z.B. Doormen auch körperliche Gewalt - selbstverständlich im Rahmen der einschlägigen rechtlichen Grundsätze - anwenden, um das nochmal zu erwähnen. § 323c StGB lässt ja manchmal gar keine wirkliche Handlungsalternative, wenn man den häufig vorhandenen körperlichen Unterschied zwischen Täter und Doorman betrachtet ("insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr"). Wenn Discobesucher A den DJ C beleidigt, weil dieser so schlechte Musik spielt und A vielleicht sogar tätlich wird, dann sieht sich Discobesucher B aufgrund seines eigenen Alkoholpegels und der körperlichen Überlegegenheit von A vielleicht nicht im Stande, dem C Hilfe zu leisten. Ein geschulter und muskelbepackter Doorman D müsste wohl aber Hilfe leisten; hier darf man ja nicht nur die Notwehr aufgrund des Hausfriedensbruches sehen, obwohl die im Beispielfall wahrscheinlich folgen wird. Winken

So far.
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Don
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn hier ab und größere Partys sind gibt es auch Security.

Die durchsucht einen am Eingang und behält manchmal anscheinend Personalausweise, Waffen, selbst mitgebrachte Getränke.

Oft kommt es bei diesen Partys auch zu Schlägereien zwischen Betrunkenen. Die Securitys gehen mit Härte dagegen vor. (Einsatz von Fuß, Arm, Bein, Schlagstock, etc. ist keine Ausnahme).

Die Securitys zerren dann die streitenden aus der Menge und schlagen/treten/schubsen/ziehen sie aus dem Festgelände, wo sie sich dann ungehindert weiterprügeln können.

Klingt nicht wirklich rechtmäßig oder?
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Don hat folgendes geschrieben::

Klingt nicht wirklich rechtmäßig oder?


Nun, das klingt nicht gerade wie ein Liebesroman. Aber ich weiß nicht, was daran unrechtmäßig sein soll.
Bei dieser Beurteilung sollte man sich nicht daran orientieren, wie es klingt.
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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