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Mietminderung!!!
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Chris24
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Minden/NRW

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 11:22    Titel: Mietminderung!!! Antworten mit Zitat

Hallo,
ich und meine Familie haben leider 2 Probleme.
Wir wohnen in Minden/NRW in einem 8 Parteien Haus (Eigentum und 3 Wohnungen sind Vermietet)
Das Haus wird durch eine Hausverwaltung betreut.

Jetzt die Probleme.
1. Fahrradkeller total überfüllt. Es wohnen hier 21 Leute und haben 27 Fahrräder. Kommen gar nicht zu unseren Fahrrädern.

2. Eine Familie hier machen nur "Saufpartys" auch in der Woche von Morgens bis Abends. Machen auch leider nur Krach.

Und nun meine Frage, können wir unsere Miete mindern aufgrund der oben genannten Probleme?
Wenn ja, um wieviel Prozent könnten wir mindern und wie müsten wir vorgehen?

Gruß Chris24
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Solange der Fahrradkeller benutzbar ist sprich das man an die Räder kommt wenn man ein paar andere Räder umräumt ist keine Mietminderung drin, ansonsten könnte bei Unbenutzbarkeit 1 bis 2 % gemindert werden.
2.) Der Krach innerhalb der Ruhezeiten kann zur Minderung berechtigen, wenn dieser entsprechend laut ist. Dazu muss ein Lärmprotokoll geführt werden. Es kann auch nur für die Zeiträume in dennen der Lärm auftritt gemindert werden.

Grundsätzlich gilt der Mieter muss beweisen das ein Mangel existiert und er muss diesen dem VM auch melden, sonst keine Mietminderung.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann die Miete um 100 % kürzen, dann bekommt man nach 2 Monaten die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand. Wenn man die Miete nur um 50 % kürzt, so dauert es eben 4 Monate bis zur Kündigung usw.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
Man kann die Miete um 100 % kürzen, dann bekommt man nach 2 Monaten die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand. Wenn man die Miete nur um 50 % kürzt, so dauert es eben 4 Monate bis zur Kündigung usw.
MfG
Lucky


Also ich glaube das diese Antwort nicht so wirklich hilfreich ist !!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 18:22    Titel: Re: Mietminderung!!! Antworten mit Zitat

Chris24 hat folgendes geschrieben::
ich und meine Familie haben leider 2 Probleme.
Wir wohnen in Minden/NRW in einem 8 Parteien Haus (Eigentum und 3 Wohnungen sind Vermietet)
Das Haus wird durch eine Hausverwaltung betreut.

Hallo Nachbar, die Welt ist schon klein! Lachen

Chris24 hat folgendes geschrieben::

Jetzt die Probleme.
1. Fahrradkeller total überfüllt. Es wohnen hier 21 Leute und haben 27 Fahrräder. Kommen gar nicht zu unseren Fahrrädern.

2. Eine Familie hier machen nur "Saufpartys" auch in der Woche von Morgens bis Abends. Machen auch leider nur Krach.

Und nun meine Frage, können wir unsere Miete mindern aufgrund der oben genannten Probleme?
Wenn ja, um wieviel Prozent könnten wir mindern und wie müsten wir vorgehen?

Das sind ja eigentlich keine Mängel an der Mietsache, die vom Vermieter zu vertreten wären.
Von daher sieht es m. E. schlecht für Sie aus, aufgrund der genannten Probleme eine Mietminderung durchsetzen zu können.

Haben Sie sich denn schon einmal bei der Hausverwaltung beschwert?
Gegen die vielen Fahrräder können die zwar nichts unternehmen, aber vielleicht die Fahrradabsteller etwas disziplinieren (so daß mehr Fahrräder in den Fahrradkeller passen) und evtl. auch die Saufbrüder zur Mäßigung bewegen?
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Chris24
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Minden/NRW

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nebelhoernchen,
das habe ich mir schon fast gedacht, das es sehr schwierig ist Mietminderung zu bekommen.
Aber aus welcher Stadt kommen Sie denn? Auch aus Minden?

Gruß Chris24
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Chris24 hat folgendes geschrieben::
ber aus welcher Stadt kommen Sie denn? Auch aus Minden?

Aus Porta Sehr glücklich
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

bluestar hat folgendes geschrieben::
Lucky hat folgendes geschrieben::
Man kann die Miete um 100 % kürzen, dann bekommt man nach 2 Monaten die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand. Wenn man die Miete nur um 50 % kürzt, so dauert es eben 4 Monate bis zur Kündigung usw.
MfG
Lucky


Also ich glaube das diese Antwort nicht so wirklich hilfreich ist !!

Ich glaube, sie ist hilfreich - denn sie hilft dem Fragesteller Geld zu sparen.
Man kann natürlich den Fragesteller auch aufhetzen und zu einer Mietkürzung ermutigen. Den Ärger hat ja er dann am Hals - und ein verlorener Prozess ist teuer. Ich halte es für besser, aussichtslose Prozesse erst gar nicht zu führen. Deshalb neige ich dazu, einem Fragesteller in einer solchen Siuation die Illusion zu nehmen, er könne wegen solchen Lappalien eine große Lippe riskieren. Sorry - ist nur meine Meinung.
MfG
Lucky
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Ford Prefect
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
bluestar hat folgendes geschrieben::
Lucky hat folgendes geschrieben::
Man kann die Miete um 100 % kürzen, dann bekommt man nach 2 Monaten die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand. Wenn man die Miete nur um 50 % kürzt, so dauert es eben 4 Monate bis zur Kündigung usw.
MfG
Lucky


Also ich glaube das diese Antwort nicht so wirklich hilfreich ist !!

Ich glaube, sie ist hilfreich - denn sie hilft dem Fragesteller Geld zu sparen.
Man kann natürlich den Fragesteller auch aufhetzen und zu einer Mietkürzung ermutigen. Den Ärger hat ja er dann am Hals - und ein verlorener Prozess ist teuer. Ich halte es für besser, aussichtslose Prozesse erst gar nicht zu führen. Deshalb neige ich dazu, einem Fragesteller in einer solchen Siuation die Illusion zu nehmen, er könne wegen solchen Lappalien eine große Lippe riskieren. Sorry - ist nur meine Meinung.
MfG
Lucky


Das wurde doch alles schon in einem anderen Fred durch gekaut. Wenn eine berechtigte Mietminderung stattfindet, dann können zusammen gerechnet ruhig hunderte von Monatsmieten auflaufen, es ist kein Grund für eine Kündigung und schon gar nicht für eine fristlose ...
Oder gib mal die Quelle dafür an ...
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Mietkürzung von 1-2% ist zwar wohl kein Grund für eine fristlose Kündigung durch den VM (außer diese ist offensichtlich unberechtigt), aber möglicherweise ein Grund für den VM, um deswegen einen Prozess zu führen, dessen Kosten im Fall der Niederlage der Mieter trägt (zusätzlich zur Nachzahlung der dann evtl. rechtswidrigen Mietminderung). Das meint Lucky, und zwar zu Recht.
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An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Ford Prefect
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::
Eine Mietkürzung von 1-2% ist zwar wohl kein Grund für eine fristlose Kündigung durch den VM (außer diese ist offensichtlich unberechtigt), aber möglicherweise ein Grund für den VM, um deswegen einen Prozess zu führen, dessen Kosten im Fall der Niederlage der Mieter trägt (zusätzlich zur Nachzahlung der dann evtl. rechtswidrigen Mietminderung). Das meint Lucky, und zwar zu Recht.


Ich glaube das meint Lucky nicht, denn sonst hätte er es geschrieben.
Seiner Meinung nach, so lese ich zumindest sein Post, könnte es zu einer fristlosen Kündigung kommen, sobald durch Mietminderung seitens des Mieters (egal ob berechtigt oder unberechtigt) eine Gesamtsumme von 2 Monatsmieten aufgelaufen ist. Und das ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Wenn Lucky was anderes meinte, dann hätte er auch was anderes schreiben sollen.
Wenn der VM vor Gericht zieht und die Mietminderung als ungerechtfertigt entschieden bekommt, dann muß natürlich nachgezahlt werden und auch die Gerichtskosten getragen werden usw. Aber selbst dann kann ich mir nicht vorstellen, dass eine fristlose Kündigung unmittelbar nach Urteilsspruch möglich ist (selbst wenn dann schon 2 Monatsmieten aufgelaufen sind), da bis zu diesem Zeitpunkt die Rechtslage unklar war. Sollte nicht nachgezahlt werden, dann selbstverständlich, aber das alles kann Lucky kaum gemeint haben
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ford Prefect,

doch, genauso ist es.
Hab ich selbst (als Vermieter) miterleben dürfen.

Gruss det11
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Ford Prefect
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Also dazu würde ich gerne erstmal mal ein Urteil sehen.

Sagen wir mal das Dachfenster ist defekt,
Wasser läuft rein, setzt Wohnung unter Wasser, ein Raum ist nicht nutzbar
Mieter zeigt das beim VM an
VM regiert nicht
Mieter kürzt Miete (nach Ankündigung, in angemessener Höhe und dem ganzen Pipapo)
VM regiert immer noch nicht
2 Monatsmieten laufen als Fehlbeträge auf
VM kündigt fristlos und gewinnt einen ev. Prozeß

Und das ganze bei einem klaren Fall von berechtigter Mietminderung?
Also bitte, hat jemand ein Urteil parat?
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 06:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Ford Prefect,

das geht natürlich nicht.

Allerdings haben Sie ja geschrieben ....durch Mietminderung seitens des Mieters (egal ob berechtigt oder unberechtigt) eine Gesamtsumme von 2 Monatsmieten aufgelaufen ist. .....

Wenns unberechtigt ist, ist der Mieter draussen.
Wie gesagt, selbst schon miterlebt.

Gruss det11
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Ford Prefect
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, genau so habe ich es geschrieben inkl. des "egal ob berechtigt oder unberechtigt" und als Antwort erhielt ich "Ja, genau so ist es".
Also reduzieren wir die ganze Aussage von Lucky mal auf die unberechtigte Mietminderung. Das allerdings kam in seinem Post so auch nicht raus.
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