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habe gerade eine neue Wohnung gemietet, die einige Mängel aufweist. Ist es ok, wenn ich die Mietkaution erstmal zurückhalte, bis die Mängel beseitigt sind?
Mängel sind undichtes Fenster, feuchter Keller, zerkratze Türen
habe gerade eine neue Wohnung gemietet, die einige Mängel aufweist. Ist es ok, wenn ich die Mietkaution erstmal zurückhalte, bis die Mängel beseitigt sind?
Nein, damit würden Sie Ihrem Vermieter einen Kündigungsgrund liefern.
Nein, es kann wohl die Miete gemindert werden bei Mängeln allerdings muss die Kaution gezahlt werden da diese Bestandteil des Vertrages ist.
Wobei man bei den Mängeln beachten muss ob diese bei Unterschrift unter dem Mietvertrag vom Mieter akzeptiert wurden, dann kann für diese Mängel nicht gemindert werden. Dementsprechend kommt es drauf an was bekannt war und was der Mieter hätte sehen müssen, wie den feuchten Keller oder die zerkratzte Türen.
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