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Ablehnung einer Betreuung

 
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Syl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 10:42    Titel: Ablehnung einer Betreuung Antworten mit Zitat

Hallo,


nachdem meine Mutter in einem Pflegeheim lebt und ich die Vorsorgevollmacht für sie habe, läuft alles soweit reibungslos ( mit dem Heim, den Ämtern, der KK ,.. ).
Nun habe ich heute eine Schreiben meines Erzeugers bekommen, mit dem ich seit jahren keinen Kontakt habe, in dem er mich als Betreuer einsetzt ( und somit keinen staatl. will ). Dieses Schreiben hat er auch an seine KK und die Staatsanwaltschaft gesendet.
Nun meine Frage: Kann und vor allem, wie kann ich das ablehnen ? Ich habe seit Jahren keinen Kontakt, er war auch ein Grund, warum meine Mutter nun vollstationäre Pflege bedarf und ich sehe nicht ein, einen Cent für diesen Mann zu zahlen.
Wie kann ich mich dagegen wehren ? reicht es, wenn ich das schriftlich ablehne ?

Vielen Dank.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 11:18    Titel: Re: Ablehnung einer Betreuung Antworten mit Zitat

Syl hat folgendes geschrieben::

Nun habe ich heute eine Schreiben meines Erzeugers bekommen, mit dem ich seit jahren keinen Kontakt habe, in dem er mich als Betreuer einsetzt ( und somit keinen staatl. will ). Dieses Schreiben hat er auch an seine KK und die Staatsanwaltschaft gesendet.
Nun meine Frage: Kann und vor allem, wie kann ich das ablehnen ? Ich habe seit Jahren keinen Kontakt, er war auch ein Grund, warum meine Mutter nun vollstationäre Pflege bedarf und ich sehe nicht ein, einen Cent für diesen Mann zu zahlen.
Wie kann ich mich dagegen wehren ? reicht es, wenn ich das schriftlich ablehne ?


1. Einen Betreuer kann nur das Gericht, nicht einer Privatperson einsetzen.
2. Vielleicht ist gemeint, dass er Sie als Bevollmächtigten einsetzt. Dies können Sie ablehnen. Dies würde ich Ihrem Vater sowie sicherheitshalber den Stellen, die sich ggf. an Sie wenden, mitteilen.
3. Was sollen Sie denn bezahlen?! Und was hat das mit der "Betreuung" zu tun?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Syl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


vielen Dank für die Antwort.

Ist da das Amtsgericht oder das Vormundschaftsgericht zuständig ?
Ich werde , wie vorgeschlagen, dies ablehnen und möchte gleich bevor irgendetwas passiert, das Richtige tun.
Hat die Ablehnung für mich irgendwelche Folgen ?

Vielen Dank für den schnellen Rat.
Sylvia
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Syl hat folgendes geschrieben::
Ist da das Amtsgericht oder das Vormundschaftsgericht zuständig ?


Das Vormundschaftsgericht ist das Amtgericht.

Es ist hier aber nicht zuständig. Da es sich offenbar um eine Vollmacht und keine Betreuung handelt, hat das Gericht mit dem Ganzen nix zu tun.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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