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recht.de :: Thema anzeigen - Für sowas doch nicht nach Karlsruhe? § 707 ZPO
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Für sowas doch nicht nach Karlsruhe? § 707 ZPO

 
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der_unberechenbare
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 08:50    Titel: Für sowas doch nicht nach Karlsruhe? § 707 ZPO Antworten mit Zitat

Wenn ein Amtsrichter aus welchen Gründen auch immer einen völlig sinnlosen Beschluss über die Einstellung einer eventuellen Zwangsvollstreckung mit Sicherheitsleistung nicht zum Verhältnis zu dem Streitwert verfasst, gibt es hier nur die Verfassungsbeschwerde, da § 707 ZPO ausdrücklich sagt ,dass eine Anfechtung nicht stattfindet?
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gloriaD
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Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 14:41    Titel: Re: Für sowas doch nicht nach Karlsruhe? § 707 ZPO Antworten mit Zitat

der_unberechenbare hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Amtsrichter aus welchen Gründen auch immer einen völlig sinnlosen Beschluss über die Einstellung einer eventuellen Zwangsvollstreckung mit Sicherheitsleistung nicht zum Verhältnis zu dem Streitwert verfasst, gibt es hier nur die Verfassungsbeschwerde, da § 707 ZPO ausdrücklich sagt ,dass eine Anfechtung nicht stattfindet?


" ... nicht zum Verhältnis zu dem Streitwert verfasst ..." - da gibt es höchstens die Nichverfassungsbeschwerde - auch genannt Gegenvorstellung Winken
_________________
gloriaD
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der_unberechenbare
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

nochmal für Idioten erklären, plz Winken

Ich meine:
Es geht beispielsweise um 4000 Euro Streitwert, und 20000 Euro Sicherheit wird verlangt.

das ist doch absurd.
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