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das Gutachten eines Sachverständigen enthält folgende Aussagen:
"Die sich im ....zimmer befindenden feuchten Stellen sind auf die Unterschreitung der Taupunkttemperatur, bedingt durch die geometrischen Wärmebrücken im Bereich der Außenwandecke und der Außenwand/Kellerdecke, begründet."
Zur Frage, wie die Feuchtigkeit zu beseitigen sei, führt der Sachverständige wie folgt aus: "Die Außenwand muss so belüftet und beheizt werden, dass die Taupunkttemperatur nicht unterschritten wird."
Der Vermieter nimmt letztere Ausführung zum Anlass, dem Mieter falsches Heiz- und Lüftungsverhalten vorzuwerfen und entsprechend Schadensersatzforderungen zu stellen..
Wie würdet Ihr, liebe Forumsteilnehmer, die Ausführungen des Sachverständigen interpretieren.
Woher soll ein Mieter, der immer ordnungsgemaß geheizt und gelüftet hat, wissen, dass die Wohnung Wärmebrücken aufweist, die ein überdurchschnittliches Heizen und Lüften erfordern, da sich ansonsten Feuchtigkeitsmängel einstellen.
Es wurde bisher 3-4 täglich quergelüftet und im Winter ordnungsgemß geheizt.
Ist das Haus von außen isoliert? Ich kenne "alte" Häuser, die keine Isolierung haben und die Beton-Zwischendecke (zwischen Dach/Speicher, unbewohnt und Wohnung) in einer Ecke der Wohnung schon mehrfach angeschimmelt sind. Dies betrifft nur diese eine Hausecke und liegt an der mangelnden Außenisolation (Beton zieht die Kälte in den Raum und in dieser Ecke ist die Zirkulation sehr schlecht). Falls also eine angemessene Außenisolierung fehlt - hat der Vermieter wahrscheinlich Pech.....
Und: Falls Schränke an diesen Außenwänden stehen - sofort umstellen, da diese sonst auch anfangen zu schimmeln!
Wärmebrücken stellen einen vom VM zu vertretenden Mangel der baulichen Substanz dar. D.h. der M ist unschuldig; der VM hat den Mangel zu vertreten.
Selbst wenn der M durch vermehrtes Heizen diesen Mangel "ausgleichen" kann, ist er nicht schadensersatzpflichtig, wenn er dies nicht wußte und vom VM nicht darauf hingewiesen wurde.
@thdoerfler, dem Mieter war das Vorhandensein von Wärmebrücken nicht bekannt und dem VM vermutlich auch nicht, weil er das Gutachten in Auftrag gab. Er hat das Haus geerbt und will wahrscheinlich nicht wahrhaben, dass es mit Mängeln behaftet ist.
@tani0815, ob das Haus ausreichend isoliert ist, ist dem Mieter nicht bekannt. Auch der Vermieter und das Sachverständigengutachten schweigen sich darüber aus. Die Fenster sind allerdings isolierverglast.
Die Wärmebrücken und das daraus resultierende Feuchtigkeitsproblem besteht in mehreren Räumen der Wohnung.
Es gibt aus Platzgründen keinerlei Möglichkeit, die an den Außenwänden der Räume aufgestellten Möbel woanders hinzustellen. Sie sind auch teilweise schon vom Schimmel befallen.
M.E. ist eine Wohnung, an deren Außenwände keine Möbel aufgestellt werden können, nur eingeschränkt nutzbar.
Hier scheint bei einigen der Wunsch der Vater des Gedankens zu sein. Aus dem Begriff Wärmebrücke wird sofort auf Baumangel geschlossen. Eine Außenecke ist immer eine geometrische Wärmebrücke. Dass deswegen jedes eckig gebaute Haus mangelhaft wäre, wird kaum jemanden ernsthaft in den Sinn kommen. Darüber hinaus wird sofort eine mangelhafte Isolierung unterstellt. Auch diese Schlussfolgerung ist fehlerhaft. Zur Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, kann der Zustand des Gebäudes nicht an den aktuellen technischen Möglichkeiten oder Normen gemessen werden. Maßgeblich ist, zumindest wenn keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, der Stand der Technik bei der Errichtung des Gebäudes. Ein Objekt z.B. aus den 50er Jahren ist nicht wegen des Fehlens einer damals unüblichen Außenisolierung mangelhaft.
Der Gutachter hat also festgestellt, dass die Oberflächentemperaturen im Bereich der Außenecken und der Fußböden in Relation zur Luftfeuchtigkeit zu niedrig waren. Es wird Sache des Mieters sein, die Behauptung ordnungsgemäßer Beheizung und Belüftung auch zu beweisen oder die Feststellungen des Gutachters zu widerlegen.
Wenn z.B. im Schlafzimmer nicht geheizt wird, sondern nur die Türe offengelassen wird, so daß die Wärme vom Wohnzimmer auch ins Schlafzimmer gelangt, so gelangt mit der warmen Luft auch die entsprechend höhere Luftfeuchtigkeit ins Schlafzimmer. Dort trifft es auf kalte Stellen an der (meist Nord-) Außenwand, und zwar oben und unten jeweils an den Ecken (weil dort die kältesten Stellen sind). Der Effekt ist umso stärker, als Aquarium, Waschmaschine oder Pflanzen die relative Luftfeuchtigkeit erhöhen. Auch durch kochen erhöht sich die Luftfeuchtigkeit. Um die 55 % sind üblich. In verschimmelten Wohnungen ist oftmals 80 % Luftfeuchtigkeit zu messen - und das ist ja die Ursache des Schimmels. Bei geringerer Luftfeuchtigkeit gibt es keinen Schimmel.
Schimmelbildung ist ein völlig normaler pysikalischer Prozess. Wo die Luftfeuchtigkeit hoch ist, setzt sich diese an den kältesten Stellen ab. So ist das auch in der Natur. Tagsüber verdunstet Wasser durch die Sonneneinstrahlung. Die Luft nimmt die Feuchtigkeit auf. Nachts kühlt es ab und die Luft kann die Feuchtigkeit nicht mehr halten, d.h. die Luftfeuchtigkeit schlägt sich an kalten Stellen nieder, es bildet sich Tau.
Mir ist allerdings in den letzten 30 Jahren noch kein Mieter begegnet, der sagt: Ja - richtig, ich lüfte zu wenig. Nein, ein Mieter kann es nicht einsehen, daß er selbst schuld ist an der Schimmelbildung. Wenn ein Mieter aus- und ein Anderer eingezogen ist, dann ist meist auch der Schimmel sehr schnell von selbst verschwunden, ganz einfach deshalb weil der neue Mieter anders heizt und anders lüftet. Der alte Mieter ist in einer neuen Wohnung - und dort, wo noch nie Schimmel war, ist in kurzer Zeit auf einmal Schimmelbildung. Woran das wohl liegen mag?
Oft kommt die Schimmelbildung nach einer Fensterrenovierung. Die alten Fenster, bei denen es durchzog, haben für eine gewisse Belüftung gesorgt. Die neuen, luftdichten Fenster dagegen erlauben (bei geschlossenem Fenster) keinen Luftaustausch mehr. Schimmel entsteht. Einige Fensterhersteller gehen deshalb inzwischen dazu über, kleine Löcher für eine Zwangsbelüftung einzubauen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Unser Haus ist im Familienbesitz, d.h. es gibt keinen Vermieter (das Haus gehört meiner Mutter, die allerdings nicht dort wohnt) ...... Wir haben seit 30 Jahren das Problem nur an einer einzigen Hausecke, angefangen im 1. Stock, über dem das DG liegt (nicht ausgebaut, überhaupt nicht isoliert), mittlerweile auch im Erdgeschoss (oben und unten sind Wohnungen die beheizt werden, drum hat es hier länger gedauert). Dadurch dass (Nordseite - nie Sonne!) die Beton-Decke bis an die Außenwand gezogen wurde ist diese Zimmer-Ecke immer kalt und es schlägt sich die Feuchtigkeit nieder - wir haben schon alles probiert und jetzt hatten wir jahrelang Ruhe (durch aufwändige Sanierung .... von innen und der Tatsache dass man große Schränke besser nicht an Außenwände stellt). Außenstehende Gutachter und Fachleute wurden mehrfach befragt - diese haben nur noch den Rat das Haus komplett von außen zu isolieren, da durch die Beton-Decke immer wieder die Kälte in den Raum gezogen wird, trotz heizen!!!).
Da dass Haus ziemlich groß ist und das Dach verändert werden müsste ..... konnte eine Außenisolierung aus finanziellen Gründen bisher nicht stattfinden.
Es gibt also durchaus auch bauliche Gründe (Mängel) die zu Schimmelbildung führen können - und es betrifft - wie in unserem Fall - auch Hausbesitzer selbst, sogar wenn sie beruflich im Baugewerbe tätig sind!
Es gibt sonst weder in Küche noch in Bad Schimmel und Feuchtigkeit, und sogar der Keller ist trocken!!!!!!
Es gibt also durchaus auch bauliche Gründe (Mängel) die zu Schimmelbildung führen können - und es betrifft - wie in unserem Fall - auch Hausbesitzer selbst, sogar wenn sie beruflich im Baugewerbe tätig sind!
Es gibt sonst weder in Küche noch in Bad Schimmel und Feuchtigkeit, und sogar der Keller ist trocken!!!!!!
Selbstverständlich können als Ursache für Schimmelbildung auch Baumängel in Betracht kommen. Nach den Feststellungen des Gutachters sollten Baumängel im konkreten Fall allerdings nicht vorliegen. Man muss nach dem bekannten Sachstand vermuten, dass die Bauausführung seinerzeit dem Stand der Technik entsprach. Auch von nachträglich aufgetretenen Schäden am Baukörper ist nichts bekannt.
In den allermeisten Fällen beginnen die Schimmelprobleme bei Altbauten mit dem Einbau neuer, dichtschließender Fenster. Auch wenn die fehlende Außenisolierung kein Mangel des Bauwerks ist, lässt sich das Schimmelproblem auch durch die Anbringung einer Außenisolierung in aller Regel beseitigen. Die Nachrüstung darf allerdings nicht als Mängelbeseitigung betrachtet werden, sondern ist als Verbesserung des Gebäudes zu sehen.
Mitunter genügt es auch, die Außenwand von innen mit einer Styropormatte zu dämmen. Ist zwar Murks, aber besser, als gar nichts. Man muß dann nur kontrollieren, daß sich nicht hinter der Styroporplatte Schimmel bildet. Schimmel kann ganz schön gesundheitsgefährdend sein.
MfG
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