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Mieter hält Kündigungsfrist nicht ein und stellt Zahlung ein

 
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mak
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 18:10    Titel: Mieter hält Kündigungsfrist nicht ein und stellt Zahlung ein Antworten mit Zitat

Guten Tag,
meine Eltern haben große Probleme mit einer Mieterin. Sie wissen nicht wie sie vorgehen sollen. Darum möchte ich gerne dieses Forum nutzen um möglichst einige Ratschläge zu bekommen.

Ende Juli haben meine Eltern ein Schreiben der Mieterin bekommen, die seit sehr langer Zeit bei uns wohnt. In diesem kündigt sie die Wohnung zum 31. August. Im Mietvertrag ist jedoch eine Kündigungsfrist von 6 Monaten festgelegt worden. Die Mieterin meint, dass sie diese nicht einhalten muss, weil sie seit langer Zeit bei uns wohnte (ich denke, es sind mehr als 30 Jahre).

Nun ist die Mieterin schon seit Tagen dabei, die Wohnung auszuräumen und wird die Zahlung der Miete ende August einstellen.

Dies ist das erste Problem. Ein weiteres ist der Zustand der Wohnung. Sie wurde seit sehr langer Zeit nicht mehr renoviert. Ein Maler, der die Wohnung vor ein paar Tagen betrachtete, machte einen Kostenvoranschlag von über 6000€. Dies müsste die Mieterin ebenso zahlen (Wird sie vorraussichtlich jedoch auch nicht.)

Was kann man in so einem Fall tun? Wie kann man sicherstellen, die Miete und mindestens die Hälfte der Malerkosten zu erhalten?

Ich würde mich über Rat sehr freuen.

Viele Grüße,
Mirco
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ab Juni gibt es ein neues Gesetz, wonach der Mieter nur noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat. Ob das auch in Ihrem Fall zutrrifft, ist zu überprüfen.

Bzgl. Schönheitsreparaturen gilt das, was im Mietvertrag steht. Steht dort "gar nichts" ist es einzig und allein Sache des VERMIETERS, die Wohnung in Schuss zu halten.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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mak
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Auf 3 Monate zu verkürzen hatten meine Eltern ja schon vorgeschlagen. Damit war sie jedoch auch nicht einverstanden.

Im Vertrag ist geregelt, dass die Wohnung spätestens beim Auszug renoviert werden muss. Leider kenn ich den Wortlaut im Vertrag gerade nicht genau. (Die Wohnung befindet sich in einem Zustand, bei dem es sich nicht einmal lohnt einen Nachmieter diese zu zeigen. Die Wohnung ist verkommen.)

Es ist also nicht die Frage, ob sie zahlen muss, oder wie lange, sondern was man tun kann, damit man das Geld auch erhält. D.h. was ist rechtlich zu unternehmen, wenn die Frau die Zahlung einstellt und die Wohnung entgültig verlässt. Wahrscheinlich können meine Eltern sie dann garnicht mehr erreichen und die gesamten Kosten würden bei ihnen verbleiben.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

So wird es wohl enden.
Euch bleibt nur, alles zu versuchen, den neuen Wohnort zu ermitteln.
Leztlich wird dann nur das normale Mahnverfahren helfen.
Eine Kaution gibt es wohl nicht?
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mak
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Kaution gibt es nicht.

Wir wissen jedoch, wo die Mieterin in Zukunft wohnen wird. Wir gehen jedoch davon aus, dass sie keinen Kontakt mehr mit uns aufnehmen wird. (Ihre zukünftigen Vermieter geben ihr deartige Tips, sich nicht mehr bei uns zu melden. Diese waren es auch, die für die Mieterin die Kündigung für unsere Wohnung verfassten.)
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn die Adresse bekannt ist, dann kann der Gerichtsvollzieher die Forderung ja auch zustellen.
Was die Renovierung anbelangt wäre ich aber nicht all zu optimistisch, da so alte Mietverträge sehr oft heute ungültige Renovierungsklauseln enthalten. Es kämme da schon sehr auf den Wortlaut an.
Ich würde aber in jedem Fall der Mieterin nochmal schriftlich mitteilen, dass sie sich hinsichtlich der Kündigungsfrist geirrt hat und dass ihr die Zahlung der restlichen Miete (und ggf. der Renovierungskosten) notfalls auch gerichtlich durchsetzen werdet.
Vielleicht glaubt sie einfach nicht, dass deine eltern so weit gehen.
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mak
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das scheint mir auch das beste zu sein.
Danke schonmal!
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sollte das was Karsten vorgeschlagen hat von einen Anwalt geschrieben werden, das kann dann nochmal mehr Eindruck machen auf den Mieter.
Ferner kann der Anwalt dann auch gleich mit dem Eintreiben beauftragt werden bzw. dafür das er alle notwendigen Schritte einleitet.
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