Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.08.05, 13:42 Titel: das übliche leid - schönheitsreparaturen und nk-abrechnung
hallo ihr,
mieter a ist aus seinem haus nach 3 jahren mietzeit ausgezogen. bei übergabe wurde der parkettboden, der vor einzug abgeschliffen wurde beanstandet (dies wurde im übergabeprotokoll festgehalten). für mieter a waren nur die üblichen abnutzungserscheinungen ersichtlich. kratzer, doch keine größeren. der parkettboden befand sich im wz mit tür zur terasse bzw. garten. somit sind kleinere kratzer nicht zu vermeiden. der vermieter b schickt nun eine abrechnung mit aufstellung der nk, mit einkalkulierung der kaution und berechnet dem mieter a 80% des kostenaufwandes für die renovierung des parkettbodens vor 3 jahren. das kann er doch nicht machen? er könnte meiner meinung nach den parkettboden jetzt nochmal abschleifen lassen und dann prozentual mit dem mieter abrechnen, doch sicherlich auch keine 80%. was meint ihr? dazu kommt noch, dass das haus, das mieter a gemietet hat verkauft werden soll. somit wird der parkettboden, der schon seit über 40 jahren in dem haus liegt, sicherlich herausgerissen bzw. der vermieter hat damit keine kosten mehr. wie soll sich mieter a verhalten?
Die normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten, für grössere Beschädigung kann der VM sicher Schadenersatz verlangen. Von Deiner Beschreibung her handelt es sich hier allerdings um eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, meiner Meinung nach.
Eine Vertragsklausel, die dem Mieter die Kosten für die Erneuerung der Parkettboden-Oberfläche unabhängig von schuldhafter Beschädigung aufbürdet, ist unwirksam (AG Münster 3 C 1206/02 WM 2002, 451).
Das Abschleifen und Versiegeln des Parkettfußbodens ist keine Schönheitsreparatur (LG Osnabrück 1 S 1099/00 und 1 S 14/01 (11) WM 2001, 438). _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Verfasst am: 07.08.05, 08:47 Titel: Re: das übliche leid - schönheitsreparaturen und nk-abrechnu
rosaa hat folgendes geschrieben::
hallo ihr,
mieter a ist aus seinem haus nach 3 jahren mietzeit ausgezogen. bei übergabe wurde der parkettboden, der vor einzug abgeschliffen wurde beanstandet (dies wurde im übergabeprotokoll festgehalten). für mieter a waren nur die üblichen abnutzungserscheinungen ersichtlich. kratzer, doch keine größeren. der parkettboden befand sich im wz mit tür zur terasse bzw. garten. somit sind kleinere kratzer nicht zu vermeiden. der vermieter b schickt nun eine abrechnung mit aufstellung der nk, mit einkalkulierung der kaution und berechnet dem mieter a 80% des kostenaufwandes für die renovierung des parkettbodens vor 3 jahren. das kann er doch nicht machen? er könnte meiner meinung nach den parkettboden jetzt nochmal abschleifen lassen und dann prozentual mit dem mieter abrechnen, doch sicherlich auch keine 80%. was meint ihr?
Das Wesentliche vorweg: eine endgültige Entscheidung wir hier niemand treffen können. Es ist hier im Forum kaum einzuschätzen, ob konkrete Schäden als normale Abnutzung beim Gebrauch anzusehen sind oder ob es sich hier um eine übermäßige Abnutzung handelt.
Wenn man die unter Mietern weit verbreiteten asymmetrischen Bewertungsmäßstäbe berücksichtigt, scheinen mir beide Auslegungen zumindset denkbar.
Sollte man zum Ergebnis kommen, dass der Mieter für einen Schaden aufzukommen hat, sind bei einem Parkettboden m.E. 80% der Kosten nach 3 Jahren durchaus in einem angemessenen Bereich.
Sollte der Vermieter die Instandsetzung jetzt nicht durchführen wollen, befreit dies den Mieter nicht von seiner Schadenersatzpflicht. Der zu leistende Schadenersatz hängt also keineswegs von der Vorlage einer aktuellen Rechnung ab.
Zitat:
dazu kommt noch, dass das haus, das mieter a gemietet hat verkauft werden soll. somit wird der parkettboden, der schon seit über 40 jahren in dem haus liegt, sicherlich herausgerissen bzw. der vermieter hat damit keine kosten mehr.
Hier wird es etwas abenteuerlich. Woher nimmt man als Mieter eigentlich die Dreistigkeit, über die Pläne eines noch nicht bekannten Käufer zu befinden zu wollen?
Selbst wenn der Eigentümer sich zur Auswechslung entschließen sollte, berechtigt dies den Mieter noch nicht zur Zerstörung des Vermietereigentums.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.