Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - treppenhausreinigung = rundumhausputz?????
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

treppenhausreinigung = rundumhausputz?????

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
aurorashmi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 489

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 16:18    Titel: treppenhausreinigung = rundumhausputz????? Antworten mit Zitat

hallo,

mieterin A ist (endlich!!!) in eine neue wohnung gezogen. unterschreibt mietvertrag in dem geregelt ist, dass sie für treppenhausreinigung selbst zuständig ist, falls vermieter dies nicht regelt. ausserdem steht im mietvertrag, dass die instandhaltung und pflege der grünflächen vom vermieter übernommen wird... das aber wohl die mieter in diesem haus zuständig sind für die sauberhaltung der gehwege vorm und zum haus...

mieterin A fragt nachbarin, wie die intervalle für die treppenhausreinigung sind und sie bekommt folgende antowort:

1. treppenhausbereich wird alle 2 wochen geputz (ok)
2. alle 4 wochen soll der kellergang geputzt (!!!!!) werden - es ist ein "normaler" (häßlicher, dreckiger) kellerboden, dem man nicht wirklich ansieht, ob er nu nass gewischt wurde oder nur gefegt wurde...
3. die wiese vor dem haus soll geharkt werden, die einfahrt zum wohnhaus soll gefegt und vor dem hauseingang soll jeweils auch nochmal gefegt werden... hab ich noch was vergessen? nee, ich glaub das wars Sehr glücklich

meine frage:
ist das normal, dass dies so geregelt ist? wie gesagt, steht im mietvertrag, dass die pflege der grünanlagen vom vermieter geregelt werden - wieso muss mieterin A dann bitteschön die wiese harken???? (sie "wohnt" dort und ist nicht als hausmeisterin eingestellt Smilie )
viell. sehe ich das auch alles falsch und es ist gang und gäbe...? Frage

kennt ihr das auch? wie ist das bei euch so geregelt?
ich habe noch nie von jemandem gehört, der so viel (meiner meinung nach) selbst am und im haus selbst "rumputzen" muss... Smilie

danke für ähnliche erfahrungen oder tips...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitate
1)
dass die instandhaltung und pflege der grünflächen vom vermieter übernommen wird...
2)
wie gesagt, steht im mietvertrag, dass die pflege der grünanlagen vom vermieter geregelt werden

-> Ja, was denn nun ?

Bei (2) kann man sich doch nicht beschweren: er "regelt" halt, dass die Mieter abwechselnd dran sind Smilie

Im Mitvertrag wird stehen, welche Nebenkosten man zu tragen hat. Ggf. ist danach der VM berechtigt, zu regeln, dass auf Kosten der M ein Gärtner angestellt wird. Evtl. ist es also besser/billiger, selber zu arbeiten.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.