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mieterin A ist (endlich!!!) in eine neue wohnung gezogen. unterschreibt mietvertrag in dem geregelt ist, dass sie für treppenhausreinigung selbst zuständig ist, falls vermieter dies nicht regelt. ausserdem steht im mietvertrag, dass die instandhaltung und pflege der grünflächen vom vermieter übernommen wird... das aber wohl die mieter in diesem haus zuständig sind für die sauberhaltung der gehwege vorm und zum haus...
mieterin A fragt nachbarin, wie die intervalle für die treppenhausreinigung sind und sie bekommt folgende antowort:
1. treppenhausbereich wird alle 2 wochen geputz (ok)
2. alle 4 wochen soll der kellergang geputzt (!!!!!) werden - es ist ein "normaler" (häßlicher, dreckiger) kellerboden, dem man nicht wirklich ansieht, ob er nu nass gewischt wurde oder nur gefegt wurde...
3. die wiese vor dem haus soll geharkt werden, die einfahrt zum wohnhaus soll gefegt und vor dem hauseingang soll jeweils auch nochmal gefegt werden... hab ich noch was vergessen? nee, ich glaub das wars
meine frage:
ist das normal, dass dies so geregelt ist? wie gesagt, steht im mietvertrag, dass die pflege der grünanlagen vom vermieter geregelt werden - wieso muss mieterin A dann bitteschön die wiese harken???? (sie "wohnt" dort und ist nicht als hausmeisterin eingestellt )
viell. sehe ich das auch alles falsch und es ist gang und gäbe...?
kennt ihr das auch? wie ist das bei euch so geregelt?
ich habe noch nie von jemandem gehört, der so viel (meiner meinung nach) selbst am und im haus selbst "rumputzen" muss...
Zitate
1)
dass die instandhaltung und pflege der grünflächen vom vermieter übernommen wird...
2)
wie gesagt, steht im mietvertrag, dass die pflege der grünanlagen vom vermieter geregelt werden
-> Ja, was denn nun ?
Bei (2) kann man sich doch nicht beschweren: er "regelt" halt, dass die Mieter abwechselnd dran sind
Im Mitvertrag wird stehen, welche Nebenkosten man zu tragen hat. Ggf. ist danach der VM berechtigt, zu regeln, dass auf Kosten der M ein Gärtner angestellt wird. Evtl. ist es also besser/billiger, selber zu arbeiten. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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