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Verfasst am: 12.06.05, 15:06 Titel: Drogenschmuggel nach Kroatien
Sehr geehrte Leser,
im Sommer 2004 bin ich an der Grenze von Slowenien nach Kroatien mit 3 g Gras und einem knappen Gramm Haschisch erwischt worden. Daraufhin wurden meine Daten aufgenommen, es ging eine Nacht in die Ausnüchterungszelle und am nächsten morgen zum Richter. Ein deutsch sprechender kroatischer Polizist hat gedolmetscht. Das ging alles recht flott, ich habe alles zugegeben, eine Strafe bezahlt und damit sollte die Sache eigentlich durch sein. Danach fingen die dann aber bei der Polizei an mich erkennungsdienstlich zu behandeln -- Fotos und Fingerabdrücke. Dann fiel den Herren noch ein, dass wir auch noch zum Zoll müssen -- also sind wir zum Zoll gefahren und ich habe noch eine Geldstrafe bezahlt... Gestern habe ich von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben bekommen, in dem die Rede von einer Bewährungsstrafe ist (fünf Monate ausgesetzt auf zwei Jahre). In dem Schreiben steht, dass das Urteil im Dezember 2004 in Kroatien gefällt wurde.
Meine Frage: Wie kann man denn für eine Sache zweimal bestraft werden und wieso kann man verurteilt werden ohne zu wissen, dass überhaupt ein Verfahren läuft???
Also mir cheint das auch sehr suspekt. Kann mir nicht vorstelle, das das mit rechten Dingen zugegeangen ist... _________________ Es gibt immer einen Weg!
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