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Wohnunhgsübergabe

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 20:54    Titel: Wohnunhgsübergabe Antworten mit Zitat

Mieter A macht Vermieter B mehrere schriftliche Termin-Angebote, die Wohnung bei Auszug zu übergeben.
B geht auf diese Schreiben nicht ein. Kann A die Wohnung einfach verlassen?
Was, wenn B später behauptet, verschiedene Mängel gefunden zu haben?

Sollte man prinzipiell ein Übergabeprotokoll anfertigen??
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schattenwelt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo....

wenn der Vermieter sich gar nicht rührt, würde ich die Wohnung am Auszugtag in Anwesenheit eines neutralen Zeugen fotografieren.
Alles natürlich im Detail, wie z. B Türblätter- und Zargen, Fenster, Böden, Wände und Badeinrichtung. Anschliessend dann die Schlüssel abgeben oder auch wieder in Anwesenheit des Zeugen einwerfen.

Sollten irgendwelche Forderungen kommen, hat man die Fotos, die auch vor Gericht anerkannt werden.

Gruss Martina
_________________
*** Der Schlüssel zu allem ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird das Ei zum Küken ***
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