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Als ungerecht nicht, aber nur sehr schwer durchsetzbar. Wie so vieles für Vermieter in Deutschland.
Nur riskiert der Mieter eine fristlsoe Kündigung, wenn er für Mängel zuviel kürzt und sich dadurch ein Mietrückstand auftut. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Zwei Dige, die Wohnung wurde mir als voll funktionsfähig übergeben. Die Mängel Klimaanlage und Balkontür waren mir nicht bekannt, bzw. wurden erst in Nachhinein festgestellt. Die BAlkontür hat die Firma auf dem Gewissen, die hier die Endreinigung gemacht hat und die Klimaanlage geht einfach nicht.
Und zum zweiten, leider habe ich keine Tabelle, wo ich die Prozentpunkte einfach so ablesen kann. Das würde es sicher erleichtern...
Und abschliessend kann ich mal eines noch zu unserem Rechtssystem in Deutschland allgemein sagen: Es istr immer besser, verklagt zu werden, als selbst zu klagen. Das dürfte jawohl mal klar sein.
und wenn man viel Geld, und in meinen Augen sind 2400 Euro viel Geld, für die Miete einer Wohnung zahlt, dann kann man auch verlangen, dass alles funktioniert und das Haus nicht völlig verwahrlost. Das ist meine subjektive Meinung
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