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vorzeitige mietverstragsauflosung

 
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monikakonstanz49
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 11:53    Titel: vorzeitige mietverstragsauflosung Antworten mit Zitat

ich habe am 1.november 2004 einen mietvertrag fur 2 Jahre abgeschlossen. aus personlichen grunden mochte ich ihn vorzeitig auflosen. kann ich nachmieter vorstellen?
besten
dank. monika
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt drauf an. Handelt es sich um einen Zeitmietvertrag oder einen unbefristeten Mietvertrag mit Mindestlaufzeit oder gar um einen ungültigen Zeitmietvertrag der dann zu einen unbefristeten Mietvertrag wird. Ohne den Vertrag bzw. die wichtigen Abschnitte zu kennen kann nur geraten werden.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter kann nicht verlangen, das der Vermieter den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, auch nicht. wenn er Nachmieter benennt.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
Das Recht, Nachmieter zu stellen, ist ausdrücklich vereinbart worden, oder der Mieter hat ein dringendes berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.
Falls es sich um einen gültigen Zeitmietvertrag handelt muß ein gesetzlicher zugelassener Befristungsgrund angegeben sein. Gesetzliche Gründe sind:
1. Der Vermieter muss die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushaltes nutzen wollen, oder
2.er muss die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen wollen, daß die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. Er muß die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten wollen.

Ansonsten ist es ein unbefristeter MV.
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