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Frage Mietkündigung!

 
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Kiara-Lee
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 13:45    Titel: Frage Mietkündigung! Antworten mit Zitat

Hallo!

Habe schon gewühlt aber nicht exakt die Antworten gefunden, die ich suche...

Erstmal zur Situation:
Angenommen Frau A hat mit einem guten freund einen mietvertrag unterschrieben. wegen streit ist dieser abgetaucht und nicht auffindbar. freunde und familie seinerseits geben keine auskunft. jetzt steht A da mit der miete alleine, die sie nicht tragen kann da sie mittlerweile arbeitslos geworden ist.
A hat der vermieterin die situation erklärt und auch eine kündigung geschrieben für ihren teil. das antwortschreiben lautete, dass nur A und B gemeinsam kündigen können. die kaution hat A alleine gezahlt.

1. ist es rechtens dass A nicht aus den vertrag gelassen wird?
2. hätte sie anspruch auf die kaution?
3. was tun wenn der freund B sich nicht mehr meldet?
Könnte A die 3 mieten nicht zahlen damit beide gekündigt werden?
4. kann A den freund haftbar für die kosten machen, auch für den umzug den sie so wie es aussieht ja nun alleine machen darf?
5. was passiert wenn die Vermieterin A die miete (480 euro) alleine aufbrummen will, A aber nur von 590 euro arbeitslosengeld lebt???

ich danke herzlichst für jede idee und antwort!!!!!
grüsslis,
Kiara
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 14:02    Titel: Re: Frage Mietkündigung! Antworten mit Zitat

Kiara-Lee hat folgendes geschrieben::

1. ist es rechtens dass A nicht aus den vertrag gelassen wird?
2. hätte sie anspruch auf die kaution?
3. was tun wenn der freund B sich nicht mehr meldet?
Könnte A die 3 mieten nicht zahlen damit beide gekündigt werden?
4. kann A den freund haftbar für die kosten machen, auch für den umzug den sie so wie es aussieht ja nun alleine machen darf?
5. was passiert wenn die Vermieterin A die miete (480 euro) alleine aufbrummen will, A aber nur von 590 euro arbeitslosengeld lebt???
Kiara


1. Ja.
2. Erst wenn keine Ansprüche aus dem MV mehr vorhanden sind ist der VM verpflichtet die Kaution abzurechnen.
3. Nichts...
4.Falls greifbar?
5. Kann der VM. Die Mietschuld ist eine gemeinschaftliche Verpflichtung. Er kann sich den Mieter aussuchen der eben greifbar ist.
****__Mietzuschuß bzw. Wohngeldstelle? ****
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Kiara-Lee
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal vielen dank für die schnelle antwort!

aber: A könnte doch kein wohngeld o.ä. beantragen, wenn die Wohnung von A und B unterschrieben wurde, und B ein gutes einkommen hat. dann wird das doch nicht bewilligt, oder?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

A sollte versuchen B zu kontaktieren, wenn B ein gutes Einkommen hat wie angegeben wird mit Sicherheit der Arbeitgeber bekannt sein und darüber bekommt A dann Kontakt zu B. A sollte B klar machen das B genauso haftet wie A und wenn B nicht will das es sehr teuer wird sollte er sich melden.
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