Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verjährung-Energienachzahlung und: Kein warmes Wasser.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verjährung-Energienachzahlung und: Kein warmes Wasser.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
misssuess
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 1
Wohnort: jena

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 14:15    Titel: Verjährung-Energienachzahlung und: Kein warmes Wasser. Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich wohe in einer 3er-Wg, die schon seit 2001 besteht, ich bin vor 5 Monaten dort eingezogen.
Wir haben nun am Samstag einen Brief von den Sadtwerken bekommen, die uns darauf aufmerksam machen, dass versäumt wurde den Stromzähler zu melden. Der Strom ist dennoch geflossen. Nun sollen fast 1400 Euro für diese 4 Jahre gezahlt werden.
Meine Fragen?
Besteht eine Verjährung?
Hat es einen Einfluß, dass nicht vorsätzlich gehandelt worden ist?
Meine beiden Mitbewohner wohnen aber schon seit 2001 in dieser Wohnung.

Die Stadtwerke haben angeboten, dass wir in 3 Wochen 50% des Betrages bezahlen und den Rest später in Raten. Da diese 50% bereist ein großer Schlag sind, ist es möglich diese Grenze zu drücken?



Ein anderes Problem ist die Heizung und das warme Wasser. Beides funktioniert nur sporadisch. Ich mache die Vermieter seit 4 Monaten immer wieder darauf aufmerksam (schriftlich und mündlich), es wird auch an der Heizung herum gebaut, aber sie funktioniert dann doch immer nur einige Tage. Genauso mit dem warmen Wasser.
Kann ich nun eine Mietminderung geltend machen, über die ich die Vermieter sicherlich im Vorfeld unterrichten muss?
Wieviel Prozent sind dabei angebracht? 10% oder mehr?
Kann diese Minderung auch rückwirkend geltend gemacht werden?


Nun noch eine letzte Frage. Die Vermieter sind in letzter Zeit nicht auf dem Festnetz erreichbar, so dass ich sie mobil anrufen müßte, was aber dann min. 1 Euro Telefonkosten mit sich bringt, was mir zuviel ist, ganz besonders, wenn mehrere Telefonate nötig wären. Könnte ich diese Telefonkosten vom Vermieter zurück erstatten oder wenigstens mit ihm teilen?

Vielen Dank, ich hoffe mir kann geholfen werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zu den Stadtwerken kannst Du ja versuchen mit der Verjährung. Nur die werden den Strom so lange abstellen bis der letzte Cent bezahlt ist.

Kein Vermieter ist verpflichtet einen Festnetzanschluß für seine Mieter zu unterhalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
@migo hat folgendes geschrieben::


Kein Vermieter ist verpflichtet einen Festnetzanschluß für seine Mieter zu unterhalten.


Wo steht das geschrieben? Fein wenn der VM seinen Mietern den Telefonanschluß bezahlt.


Werner, ist das eine ernste Frage?
Das sagt einem ja nun der klare Menschenverstand oder nicht Winken
Wenn ich nur ein Mobiltelefon habe, dann habe ich nur ein Mobiltelefon. Und nur weil ich Vermieter bin, kann mich keiner zwingen, mir nun zu Hause einen Festnetzanschluß legen zu lassen, damit mein Mieter mich preiswert erreichen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Smilie Smilie Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Forderungen aus 2001 dürften verjährt sein (3-jährige Verjährungsfrist), dazu müsste aber vmtl. nachgewiesen werden, welche Forderung genau aus 2001 stammt. Die Forderungen müssen natürlich auch diejenigen zahlen, die sie verursacht haben, das dürfte aber auch ein lustiges Beweisproblem sein.

Zum Thema Mangel/Minderung/Reperatur dürfte es hier schon ca. 1.000 Threads geben.

Zum Thema Festnetz/Handy: Mit günstiger call-by-call-Vorwahl telefoniert man für 14 Cent/min aufs Handy. Alles was länger als 1 Minute dauert (-> alles außer Notfälle) kann man vmtl. auch schriftlich erledigen, das kostet 55 Cent (außer man verfasst seine Briefe an den VM in Romanform).
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.