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Verfasst am: 07.08.05, 20:30 Titel: Auszug eines Mieters
Person A wohnt mit Person B in einer Whg. deren MV von beiden unterschrieben wurde. Zum 1.9. ist das Mietverhältnis gekündigt worden.
Person A zieht bereits Anfang August aus. Und: Person A nimmt u.a. eine von A und B gemeinsam gekaufte (und von beiden bezahlte) Couch im Wert von 1000.- Euro einfach mit in dessen neue Wohnung.
Was kann B tun?Die Rechnung für die Couch läuft zudem auf den Namen von A.
Vielleicht gehört das zwar nicht unbedingt ins Mietrecht, aber evtl. kann jemand was SINNVOLLES dazu schreiben!?
Altes germanisches Recht sagt: "Die Couch gehört dem, der sie sauber hält".
Aber nachdem die Sitten doch so verfallen sind, würde ich sagen: A hat's bezahlt (so steht es auf der Rechnung), also gehört's ihm auch.
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