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beim Umzug gestohlenes, verlorenes Sparbuch

 
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hydra-42
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 18:33    Titel: beim Umzug gestohlenes, verlorenes Sparbuch Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
mal angenommen einem Menschen wird beim Umzug das Sparbuch gestohlen, bzw er findet es einfach nicht wieder. Er geht zur Bank und meldet es als gestohlen/verlegt. Das Auflösungsverfahren wird eingeleitet und der arme Mensch kann an sein Geld für ein halbes Jahr nicht heran. Durch eine Notsituation braucht der inzwischen "arme" Mensch das Geld dringend und überlegt ob er nicht alle Geschäftsbeziehungen zu der Bank kündigt. Würde sich am Status des Aufhebungsverfahrens etwas ändern?
(Mal abgesehen davon das die Bankangestellten sich ziemlich "hochnäsig" benommen hätten?!?)
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz davon abgesehn dass ein halbes jahr ziemlich lange ist, kann die Bank nichts machen. Es muss rechtlich eine Frist vergehen bis die Urkunde (Sparbuch) für Kraftlos erklärt werden kann ...
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hydra-42
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

elemic hat folgendes geschrieben::
Ganz davon abgesehn dass ein halbes jahr ziemlich lange ist, kann die Bank nichts machen. Es muss rechtlich eine Frist vergehen bis die Urkunde (Sparbuch) für Kraftlos erklärt werden kann ...

Danke - das war schnell Smilie

gibt es auch Fachbezeichnungen für solche Vorgänge, damit man sich das Hintergrundwissen und gesetzlichen Fristen anlesen kann? Ich hab mir sagen lassen das man in einer solchen Situation mit "heruntergelassenen Hosen" die Bank verlassen kann. Gerade wenn man arbeitslos wäre, und auf dem Sparbuch die notwendigen "Reserven" wären, würde die Situation deutlich verschärfen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.08.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Aufgebotsverfahren
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hydra-42
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

danke das war das Stichwort Smilie
es müsste in einem solchen Fall tatsächlich nach eröffnen des "Aufgebotsverfahrens" mindestens 6Monate gewartet werden. Demnach kann man nur hoffen das in diesem Fall die Bank und der Kunde zu einer "freundlichen" Lösung kommt.
Die laufenden "Verfahren" kann man (nach kostenfreier Registrierung) im elektronischen Bundesanzeiger finden.
Danke nochmal für die netten Stichworte und HInweise.
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