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GmbH Gesellschafter Bürge

 
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lalapoo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 08:53    Titel: GmbH Gesellschafter Bürge Antworten mit Zitat

A war zu 50% Gesellschafter und auch Mit-Geschäftsführer einer GmbH. A hatte bei der Hausbank zwei selbstschuldnerische Bürgschaften für 2 GmbH-Kredite unterschrieben (unbefristet gesamt 120.000 Euro).

A ist vor 6 Monaten aus der GmbH ausgeschieden. Seitdem haben sich seine finanziellen Verhältnisse drastisch verschlechter. A lebt momentan nur von Gelegenheitsjobs.

Seine Vermögensverhältnisse sin so schlecht das bereits vor einigen Wochen ein Privatkredit (40.000 Euro) bei der selben Hausbank gekündigt würde. Nach der Kündigung konnte A mit der Bank eine Ratenzahlung vereinbaren und vorerst eine Klage umgehen.

Frage: kann A aufgrund seiner schlechten finanziellen verhältnisse die GmbH Bürgschaften kündigen und muss die Bank dieses akzeptieren da der Bank ja ersichtlich ist das sich bei A die Vermögensverhältnisse drastisch verändert haben?
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nö.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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lalapoo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

dachte nur weil ich folgenden hier folgendes posting gefunden habe das es dann doch etwas anders aussieht. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=127325&
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

lalapoo hat folgendes geschrieben::
dachte nur weil ich folgenden hier folgendes posting gefunden habe das es dann doch etwas anders aussieht. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=127325&

Da steht auch nichts anderes drin.
Wer bürgt, wird gewürgt.

Sie haben zu einer Zeit, als es Ihnen und der GmbH wirtschaftlich gut ging, für diese gebürgt.
Jetzt geht es Ihnen und der GmbH finanziell schlecht.
Das ist zwar Pech, aber aus einer unbefristeten und gesamtschuldnerischen Bürgschaft kommen Sie nur durch Rückzahlung der GmbH-Schulden an die Bank wieder raus.

Bei der Höhe der anstehenden Forderungen (40.000,- privat und 120.000,- GmbH = 160.000,-) sollten Sie evtl. über ein privates Insolvenzverfahren nachdenken.
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lalapoo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

ok, vielen Dank für die Informationen.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich geht es nicht um die eigene Bürgschaft, sondern um die Bürgschaft eines ehemaligen Mit-Gesellschafters.

Dieser kann seine Bürgschaft nicht einseitig aufkündigen.

Die Frage ist aber, was dessen Bürgschaft wert ist. So wie geschildert, sind die Vermögensverhältnisse des A denkbar schlecht.
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