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Atrappe

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.08.05, 10:56    Titel: Atrappe Antworten mit Zitat

Hallo,
ist eine Katatrappe ein versuchter Versicherungsbetrug?
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 11:02    Titel: Re: Atrappe Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ist eine Katatrappe ein versuchter Versicherungsbetrug?


Ist ein Messer eine versuchte Körperverletzung?

Es kommt wohl darauf an, wozu man etwas verwendet.

Inkognito
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.08.05, 11:18    Titel: Atrappe Antworten mit Zitat

Hallo,
die Atrappe wurde in einem Auto verbaut, der echte Kat E2 Norm ausgebaut.

Anschließend wurde das Auto mit KAT E2 Norm weiterverkauft. Der Käufer wußte nichts von der Atrappe und stellte erst bei der nächsten ASU fest, dass er eine Atrappe anstelle eines echten Kats im Auto hatte. Was nun?
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 11:46    Titel: Re: Atrappe Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
Hallo,
die Atrappe wurde in einem Auto verbaut, der echte Kat E2 Norm ausgebaut.

Anschließend wurde das Auto mit KAT E2 Norm weiterverkauft. Der Käufer wußte nichts von der Atrappe und stellte erst bei der nächsten ASU fest, dass er eine Atrappe anstelle eines echten Kats im Auto hatte. Was nun?


Was hat das mit Versicherungsbetrug zu tun...? Als Käufer würde ich mich an den Verkäufer wenden und Schadenersatz fordern.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

das ganze fällt unter steuerhinterziehung.
durch die änderungen an der auspuffanlage würd das fahrzeug in eine andere klasse für den abgasausstoss rutschen, wodurch man mehr steuern bezahlen muss....und bei steuerhinterziehung versteht unser vadder staat keinen spass Winken
ach ja, und i.d.r. erlischt auch die betriebserlaubnis des fahrzeuges, sodass man dafür auch noch ne ordnungswidrigkeit aufgebrummt bekommt.

alles andere ist dann eine frage des kaufvertrages: ob man nun dem käufer das geld zurück gibt und das auto zurücknimmt, oder ihm die kosten für die "reparatur" erstattet, oder man es auf ne anzeige wg. arglistiger täuschung ankommen lässt, oder, oder...

mit der versicherung hat das soweit alles nichts zu tun. ggf. im schadenfall könnte es dann probleme geben. das fahrzeug hatte ja keine gültige betriebserlaubnis in diesem zustand usw...ist aber in diesem sinne kein versicherungsbetrug.
_________________
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