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Beschlagnahmung von Handys Teil 2
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Laze
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 17:40    Titel: Beschlagnahmung von Handys Teil 2 Antworten mit Zitat

vor knapp drei wochen habe ich diesen thread bei euch im forum gepostet
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=33473
erstmal ein paar updates:
eine person wurde mit aufs polizeirevier mitgenommen, da es noch keine 18 jahre alt war.
nun hat diese person ausgesagt, dass das "sieg heil", welches gerufen wurde, auch von einem handyklingelton stammen könnte und deswegen wurden unsere handys beschlagnahmt. wir hatten alle mal diesen klingelton auf dem handy... aber nur zur belustigung. mag sein, dass mein humor etwas von dem normalen humor abweicht...
mir ist auch klar, dass es falsch war den klingelton aufn meinem handy zu haben, aber ich hatte ihn schon lange zuvor gelöscht. nun will ich nicht länger drauf eingehen, ich weiß, dass ich einen fehler gemacht hab.
kommen wir zur sache.
nachdem ich alle 2 tage beim lka angerufen habe und mich informieren wollte, wann ich mein handy wiedersehe, habe ich heute endlich antwort bekommen.
und zwar solle ich mittwoch zur polizei und dort will sich der sachverständige, der angeblich die zeit krank war und sich deswegen nicht um mein handy kümmern konnte, mit mir unterhalten.
da ich nicht zu hause war, hat meine mutter mit dem polizeibeamten telefoniert.
sie sagte mir, dass ich am mittwoch dort einen termin hab und der polizist mit mir meine klingeltöne durchsuchen möchte.
ich müsste ihm dazu aber meinen pin geben, da das handy ausgeschaltet ist.
muss ich ihm den pin meines handys geben? dann kann er auch alle anderen ordner durchsuchen, da ich auch private videos drauf hab und nen paar mp3s, von denen ich keine original cds besitze, möchte ich nicht, dass er sich alle datein in meinem handy anschaut.
kann ich ihm fragen, ob er mir sein wort drauf gibt (unter zeugen, ein elternteil von mir würde mitkommen), dass er nicht in anderen ordner außer im ordner "klingetönen" nachschaut oder kann ich ihn vielleicht durch die menus führen und er schaut zu. meine mutter meinte auch, als sie mit ihm telefoniert hat, dass wenn ich den pin nicht rausgebe das handy von anderen sachverständigen untersucht werden könnte, die den pin heraus finden.
meiner meinung war das handy ausgeschaltet (kann mich nur noch dunkel dran erinnern, da ich alkohol intus hatte, aber ich bin dennoch der meinung, dass ich es ausgeschaltet habe) als die polizei mein handybeschlagnahmt hat. ich hatte aber vor 2 wochen auf meinem handy angerufen und es war ein freizeichen zu hören! das handy muss also für einige zeit angeschaltet gewesen sein.

kann gut sein, dass meine fragen an euch etwas komisch klingen aber ich kenne mich nicht mit der rechtslage aus. könnte es sein, dass das lka einen fehler begangen hat (was ich mir nicht vorstellen kann), mein handy war bei der beschlagnahmung doch an, aber irgendwann ist der akku ausgegangen und nun können sie ihre ermittlungen nicht abschließen <- reine vermutung

danke für eure hilfe
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Daxus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin zwar selber nur fragender Amateur, aber ich würde 100% darauf wetten, wenn die deinen Pin haben, werden die alles durchsuchen. Das ist so sicher wie ein Panzerschrank.

Kennst du vielleicht die Polizei Dokus, wo die grünen jemanden rauswinken und sagen,
"Wenn du Drogen hast, sag es lieber gleich".

Hast du jemals jemanden dabei gesehen, dem das genutzt hätte?

Wenn die jemanden hätten, der den Pin knacken könnte, hätten die es bestimmt schon gemacht, außerdem bist du nicht verpflichten deine "eigene Verbrechen" mit auf zu klären (das habe ich hier mittlerweile gelernt).
Könnte allerdings sein, das dein Handy eventuell, weikl es eine "Tatwaffe" war (siehe MP3 und sonstiges hirnloses) eingezogen wird. also ist es sowieso weg. da kannst du auch direkt den Pin für dich behalten und vielleicht ungeschoren davon kommen.
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der_unberechenbare
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

ERSTE REGEL:

Traue (!!!!!!!!) niemals einen Kripobeamten!!!!!

Die sind NACH MEINEN ERFAHRUNGEN hinterhältig.

Die tun immer so nett, also nicht reinlegen lassen.

Handys dürfen IMHO nicht so einfach beschlagnahmt werden. Dort sind Kontakte, SMS, usw., drauf; Briefgeheimnis, wo "größere" Regeln beim Sicherstellen herrschen.

(nur eine Meinung)
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Quatsch! Handy darf man einfach so beschlagnahmen. Briefgeheimnis ist nicht.
Denke lieber etwas länger nach.... Besser nicht sonst kommt da noch mehr krankes Zeug raus.So wie hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=35647
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der_unberechenbare
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Quatsch! Handy darf man einfach so beschlagnahmen. Briefgeheimnis ist nicht.
Denke lieber etwas länger nach.... Besser nicht sonst kommt da noch mehr krankes Zeug raus.So wie hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=35647


Schonmal vom Fernmeldegeheimnis gehört?
informelles Selbstbestimmungsrecht?

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rk20050204_2bvr030804
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der_unberechenbare
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Quatsch! Handy darf man einfach so beschlagnahmen. Briefgeheimnis ist nicht.
Denke lieber etwas länger nach.... Besser nicht sonst kommt da noch mehr krankes Zeug raus.So wie hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=35647


Ergänzung zum Experten:
Das Auslesen der auf einer SIM-Karte gespeicherten Daten greift in das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 und 2 GG ein. Denn die in einem Mobiltelefon oder auf der eingelegten SIM-Karte gespeicherten Daten geben Auskunft über Einzelheiten der abgegangenen, angenommenen und zwar empfangenen, aber nicht angenommenen Anrufe. Die Information, ob, wann und wie oft zwischen Fernmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist, gehört zu den durch Art. 10 Abs. 1 GG gegen staatliche Kenntnisname abgeschirmten Kommunikationsumständen.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sie dürfen die Daten nicht auslesen. Beschlagnahmen schon. Darum bitten sie ja darum, daß ihnen der PIN genannt wird.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag: Na es geht doch. Da kommen ja auch vernüftige Sachen raus Winken
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Sie dürfen die Daten nicht auslesen. Beschlagnahmen schon. Darum bitten sie ja darum, daß ihnen der PIN genannt wird.
Muß man das jetzt verstehen? Wozu wird der PIN gebraucht, wenn sie die Daten nicht auslesen dürfen?
Darf man bei einer Beschlagnahmung das Handy noch ausmachen bzw. muß dem nachgekommen werden, wenn man verlangen das es ausgemacht wird?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Daten freiwillig zur Verfügung gestellt werden, dann darf die Polizei sie auch lesen.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so. Muß und darf ich mein Handy bei einer Beschlagnahmung ausmachen um die Daten nicht freiwillig zur Verfügung zu stellen?
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sabahueho
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
... darf ich mein Handy bei einer Beschlagnahmung ausmachen um die Daten nicht freiwillig zur Verfügung zu stellen?


Du musst nur schnell genug sein, bevor man es dir abnimmt. Winken
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chekker23
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

hey meine handys liegen grad auch dort und heute kam nen anruf, ich möge doch die pins rausgeben, was ich aber nicht tat..... und mir wurde quasi gedroht... ich würde in der scheisse sitzen usw... typsischen cops psycho gerede.....

wie ist das nun mit den pins oder auslesen der karten ?

dürfen die das einfach so?
oder muss was vorliegen, wenn ja was muss vorliegen?
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kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

chekker23 hat folgendes geschrieben::
hey meine handys liegen grad auch dort und heute kam nen anruf, ich möge doch die pins rausgeben, was ich aber nicht tat..... und mir wurde quasi gedroht... ich würde in der scheisse sitzen usw... typsischen cops psycho gerede.....

wie ist das nun mit den pins oder auslesen der karten ?

dürfen die das einfach so?
oder muss was vorliegen, wenn ja was muss vorliegen?


die rufen an, und sagen
"ey, her mit den pins. sonst gibts stress"

?
oder wie kann man sich das vorstellen?
als ich vor paar Jahren mit der Kripo zu tun hatte, habe ich grundsätzlich auf mein Anwalt verwiesen.
Das war jedenfalls total lustig, in seinem Anwaltsbüro, wo er dann den Sachbearbeiter weder mit "Hallo" am Anfang noch mit "Tschüß" am Ende geredet hat. Ein schöner rauer Ton.
Was ich damit sagen will:
Der Kripobeamte will einschüchtern, usw., usf.. Die Regel ist: sich nicht einschüchtern zu lassen. Immer cool im Kollegon erwidern "ja, Sie haben Recht. Ist eine schlimme Sache. usw." (nicht jetzt als Tipp mißverstehen; ich würde ein Anwalt nehmen, usw..)
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, man sollte hier einfach einmal Widerspruch gegen die Beschlagnahme einreichen. Alternativ könnte man auch beim örtlich zuständigen Amtsgericht eine richterliche Entscheidung beantragen, ob die Beschlagnahme aufrechterhalten werden darf, obwohl keine Rechtsgrundlage für ein Abhören erkennbar ist. (Dann darf laut Bundesverfassungsgericht nämlich auch nicht ausgewertet werden, siehe die schon genannte und im Thread verlinkte Entscheidung)
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