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Heizbedarf bei Schwerbehinderung

 
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Sedolin
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Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:16    Titel: Heizbedarf bei Schwerbehinderung Antworten mit Zitat

Hallo,

habe mal eine dringende Frage.

Ich habe ein schwerstmehrfach behindertes Kind (Wachkoma mit schwerer Spastik, Epilepsie....). Mein Sohn benötigt durchgängig warme Temperaturen von mind. 24 Grad. Ansonsten bekommt er Atemprobleme, wird zyanotisch (blau) und sehr steif. Der Körper krampft sehr stark und es kommt zu häufigem Erbrechen.

Wir sind letztes Jahr im Herbst in unsere jetzige Wohnung im Erdgeschoß gezogen. Eigentlich schien alles perfekt. Nun mußte ich aber feststellen, daß die Heizungen hier einen Außentemperaturfühler haben. Dieser ist auf unter 17 Grad eingestellt.

Somit sinken die Raumtemperaturen auf unter 24 Grad - häufig sogar unter 20 Grad. Mein Kind leidet sehr darunter. Baden etc. ist nur möglich, wenn Stunden vorher mehrere Heizlüfter die Wohnung erwärmt haben.

Gibt es eine Grundlage, daß der Temperaturfühler höher eingestellt werden muß ? Meine Stromkosten sind immens und trotzdem friert mein Kind.

Würde mich über eine rasche Antwort sehr freuen.

Liebe Grüße
Bettina
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:23    Titel: Re: Heizbedarf bei Schwerbehinderung Antworten mit Zitat

Sedolin hat folgendes geschrieben::

Gibt es eine Grundlage, daß der Temperaturfühler höher eingestellt werden muß ?


Ja, mit dem Vermieter reden und es ihm vernünftig erklären. Warum sollte er dagegen sein? Bin selber Vermieter und wüste keinen Grund dagegen, da Sie ja die dann höheren Heizkosten selber zahlen müssen.
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Sedolin
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Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Vermieter habe ich darüber schon mehrfach geredet. Er sagte, das könne er nicht ändern, die Fühler seien halt so eingestellt und ich solle mir Radiatoren kaufen. Den anderen würde es ja auch langen.

Mit den Radiatoren bekomm ich aber die Wände nicht wirklich warm. Die Wohnung ist klamm und kühl. Die Isolierung scheint hier sehr schlecht zu sein, da ich z.B. während der heißen Tage hier über 30 Grad rund um die Uhr hatte.

Der Vermieter ist eine Genossenschaft und die stellen sich auf doof. Mit Vernunft komm ich bei denen leider nicht weiter.

Liebe Grüße
Bettina
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es eine Grundlage, daß der Temperaturfühler höher eingestellt werden muß ? Meine Stromkosten sind immens und trotzdem friert mein Kind.

---------------------------
Nein, es gibt nur einige Urteile über Mindesttemparaturen die wesentlich tiefer liegen.
Der Vermieter muß spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur auch nur zeitweise unter 18 C sinkt und absehbar ist das die kühle Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur unter 16 C muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden.(LG Kassel WM 64, 71)Ein anderes Gericht (AG Uelzen WM 86, 212) stellt hier auf die Außentemperatur ab. Beträgt sie 3 Tage lang weniger als 12 C muss der Vermieter heizen.
Also mit VM reden was da machbar ist. Müssen tut er übrigens nicht, (siehe oben).
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Sedolin
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Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Werner,

das klingt nicht so gut für uns.

Ich hatte Hoffnung, daß bei behinderten Menschen ein höherer Wärmebedarf zugrunde gelegt werden kann.

Die Temperaturen mindern schließlich erheblich die Lebensqualität meines Kindes und gefärden seine Gesundheit immens. Er liegt auch jetzt wieder mit 39 Fieber im Bett.

Körperhygiene ist nur nach mind. 1Std. Vorbereitung möglich, wenn er erbrochen hat, so muß er somit fast eine Stunde in der "Klebmasse" verharren. Das kann es doch nicht sein ? Geschockt ! Es muß doch irgendeine Sonderreglung geben ?

Liebe Grüße
Bettina
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist keine "Sonderregelung" bekannt. Langfristig könnte man vielleicht darüber nachdenken ob es möglich ist einen Holz Zusatzofen (falls Kaminzug vorhanden)aufzustellen. Oder noch einfacher einen Gasofen. (Vorschriften beachten).
was anderes fällt mir momentan nicht ein.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mein persönlicher Tip:

Aufgrund der Schwerstbehinderung würde ich mich bezüglich der Heizung auf §554a BGB berufen, er betrifft zwar in der Hauptsache die Barrierefreiheit für Körperbehinderte und die dadurch nötige bauliche Veränderung, allerdings heisst es hier auch:
Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.

Für die behindertengerechte Nutzung der Wohnung ist hier halt die ganzjährige Heizung nötig.
http://dejure.org/gesetze/BGB/554a.html
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/hauptseite.htm
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sedolin hat folgendes geschrieben::
....Mit den Radiatoren bekomm ich aber die Wände nicht wirklich warm.

Wenn die Heizkosten der ZH nicht mit Durchflussmengenzähler sondern mit Verdunsterröhrchen ermittelt werden, kann das mit der zusätzlichen Stromheizung extrem teuer werden, weil die per Radiator erwärmte Luft ja zusätzlichen "Verbrauch" anzeigt. Ich empfehle den Einbau weiterer Heizkörper.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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Sedolin
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Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für Eure vielen Tipps.

Habe gestern nochmal mit der Genossenschaft gesprochen und Eure Tipps dabei präsentiert. Die Dame wurde dann etwas unsicher und versprach es weiter zu leiten.

Heute morgen stand nun ein netter Herr vor meiner Türe, der mir sagte, er solle den Fühler um 2 Grad höher drehen und ich solle mal schauen ob es so besser ist.

Ach ja - ich hatte auch erwähnt, daß mein Sohn schon wieder krank sei und dies an der kühlen Wohnung liegt und ich dies vielleicht doch mal der Krankenkasse mitteilen sollte.

Nundenn - alles zusammen hat zum Ziel geführt. Ich konnte den kleinen heute morgen endlich mal wieder baden und er mußte dabei nicht frieren und wurde auch gar nicht blau dabei.

Nochmal tausen Dank für Eure prompte Hilfe.

Liebe Grüße
Bettina
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Rudi Müller
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Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Gut 21 Grad sollten in der Wohnung - zu den üblichen Zeiten - erreicht werden können.

ABER
Zitat:
da Sie ja die dann höheren Heizkosten selber zahlen müssen.


-> auch alle anderen Mietparteien im Haus zahlen diese höheren Heizkosten mit, da nach der Heizkostenverordnung mind. 50/max 30 % der Heizkosten verbrauchsunabhängig - nach m² Wohnfläche - zu verteilen sind.

Ich denke, es kommt nicht nur auf den "bösen Vermieter" an, sondern auch darauf, wie die anderen Mietparteien im Haus mitspielen, wenn die "Grundkosten der Heizung" plötzlich ansteigen ...
Bzw. wie ein Richter im speziellen Einzelfall das sehen würde, wenn alle anderen Mietparteien, nicht einsehen für die erhöhten Wärmebedürfnisse eines Einzeln mitzahlen zu müssen ...
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