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hallo
habe letztens die nebenkostenabrechnung für letztes jahr bekommen.
mein problem ist:: ich war letztens im keller (etwas länger da ich was geputzt habe) und hörte ein etwas lautes brumen von nachbarskeller. das geräusch hörte sich so an als läuft da eine gefriertruhe. dann habe ich auch letztens gesehen wie ein nachbar mit einem elektrischen rasenmäher (jede partei ehat seine eigenen 8 quadratmeter garten) wsein rasen mäht obwohl ich bei einzug gefragt habe darf man elektrisch mähen! nein war die antwort da strom vom keller das gehe nicht. darauf hin kaufte ich ein handrasenmäher.
Mit welcher Begründung sollte die Abrechnung für 2004 angefochten werden? Vielleicht weil im August 2005 eine Tiefkühltruhe gefunden wurde? Oder weil ein Nachbar im August 2005 einen Elektromäher benutzt hat?
Mit welcher Begründung sollte die Abrechnung für 2004 angefochten werden? Vielleicht weil im August 2005 eine Tiefkühltruhe gefunden wurde? Oder weil ein Nachbar im August 2005 einen Elektromäher benutzt hat?
Ich denke, es geht dem Fragesteller darum, dass er vermutet die beiden Geräte seien schon in 2004 ganzjährig in Betrieb gewesen.
Mit welcher Begründung sollte die Abrechnung für 2004 angefochten werden? Vielleicht weil im August 2005 eine Tiefkühltruhe gefunden wurde? Oder weil ein Nachbar im August 2005 einen Elektromäher benutzt hat?
Ich denke, es geht dem Fragesteller darum, dass er vermutet die beiden Geräte seien schon in 2004 ganzjährig in Betrieb gewesen.
Danke für den Hinweis. Dass dieses unterstellt wird, war mir selbstverständlich nicht entgangen. Dem Mieter ist allerdings nach der Sachverhaltsschilderung nicht bekannt, ob diese Unterstellung auch nur ansatzweise zutrifft. Immerhin wurden diese Dinge erst "letztens" festgestellt. Vielleicht wurde die Feststellung getroffen, nachdem ebenfalls "letztens" eine Betriebskostenabrechnung zugegangen ist.
Ich wage hier die Spekulation, dass die Abrechnung mit einer Nachzahlung endete und nun nach einem Vorwand für eine Verweigerung der Zahlung gesucht wird.
Der Mieter wird Einwände gegen eine Abrechnung begründen müssen. Besteht die Begründung in der Behauptung, dass unberechtigterweise Strom verbraucht wurde, wird die Behauptung auch bewiesen werden müssen.
Man sollte nicht jedem Fragesteller gleich unlautere Motive vorwerfen nur weil er sich in seiner Anfrage nicht klar und deutlich ausdrückt.
Wenn er die Vermutung hat, dass auch in 2004 bereits ungerechtfertigterweise Strom im Keller verbraucht wurde, der nun zu seinen Lasten mitabgerechnet wird, wird er das natürlich nachweisen müssen.
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