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GKV ohne Anwartschaft

 
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wellensitzer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 15:04    Titel: GKV ohne Anwartschaft Antworten mit Zitat

Ich habe gehört das es nicht möglich ist ohne eine Anwartschaftversicherung , nach einer zum Beispiel mehrjährigen Tätigkeit als Zeitsoldat, in eine GKV zu kommen.

Bei einer Nachfrage im Interesse diverser Soldaten wurde mir erklärt das keine GKV diese Soldaten versichern würde. Mir stellt sich nun die Frage wie man bei einem solchen Problem in eine PKV kommen könnte. Nach meinen Information sind die Einkommensgrenzen derart hoch angesetzt, das wohl kein ex-Soldat sie erreichen würde.
Angenommen der besagte Personenkreis würde ebenfalls nicht in eine PKV kommen, wie würde sich die Situation dann darstellen?
Gibt es eine Art von Pflichtversicherung oder ist irgendeine Kasse gezwungen einen Menschen aufzunehmen?
Ist es Möglich die Kosten für die Anwartschaft nachzuzahlen, und wenn ja, in welchem Umfang müsste das geschehen.

Über eine Antwort auf meine Fragen würde ich mich sehr freuen.
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, wird der zu Beschäftigende bei der GKV angemeldet.
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Bergimann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn er sich danach selbständig macht oder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, dann ist er versicherungsfrei und kann sich privat versichern.

Anders sieht es bei Soldaten aus die bis zur Rente dabei sind. Die haben ab Rentenbeginn Anspruch auf 70% Beihilfe und "können" die restlichen 30% durch eine Private Krankenversicherung absichern, was auch Sinn macht. Allerdings nimmt keine Versicherung jemanden mit 65 Jahren neu auf. Und für diesen Fall gibt es Anwartschaftsversicherungen.
Die Kleine Anwartschaft versichert das Risiko des Krankwerdens bis zum Rentenbeginn ab. Bietet also die Möglichkeit sich dann zum Rentebeginn zu versichern. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich noch das Eintrittsalter ab. Der Kunde bezahlt also nen Beitrag bis zur Rente ohne Leistung und ist dann ab Rente zu einem wesentlich geringeren Beitrag versichert, als bei der 1. Variante.

Bei einer gesetzlichen KV ist mir keine Möglichkeit zur Anwartschaft bekannt, da die sich ja nach dem Einkommen berechnet. Beamte mit 50 oder 70% Beihilfe können auch keine Halbe Krankenversicherung abschließen, sonder müssen den vollen Beitrag bezahlen. Oder sich eben privat versichern, wie es auch die meisten tun. Sehr glücklich
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