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Verfasst am: 10.08.05, 10:41 Titel: Nicht gewerbliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung?
Hallo,
ich habe mal eine Frage?
Wenn z.B. jemand eine Leistung auf Unkostenbasis, oder Aufwandsentschädigung anbietet, ist das doch immernoch eine nichtgewerbliche Tätigkeit...oder?
Also wenn er sich nicht daran bereichern will.
Jemand repariert z.B. ab und zu ein paar Gegenstände und nimmt dafür eine kleine Aufwandsentschädigung für die Zeit; Teile u. das evtl. Testen und Rückversand, ist das doch noch nicht als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, oder liege ich da falsch?
Eine gewerbliche Tätigkeit ist doch nur etwas, wovon ich auch wirklich Leben kann, aber eine Hilfe ab u. zu von der man nicht Leben könnte, wäre doch jetzt nicht als Gewerbe auszulegen...*hmmm...*?
Oder kann man das auch als "Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung" ansehen?
Hat einer von Euch vieleicht ein paar Gesetzesvorlagen, oder § dazu?
Verfasst am: 10.08.05, 20:52 Titel: Re: Nicht gewerbliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung?
Armagosa hat folgendes geschrieben::
....
Typischer Fall von Schwarzarbeit, sobald es für die Gefälligkeit" deutlich mehr als ein kleines, übliches Präsent gibt. Wenn ein neidischer Nachbar Sie anzeigt, kommt der Zoll vorbei. Das kann sehr unangenehm werden.
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