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Forderung gegen den Vermieter mit Miete verrechnen

 
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pillepalle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 10:09    Titel: Forderung gegen den Vermieter mit Miete verrechnen Antworten mit Zitat

Also, ich habe ein sehr komplexes Problem. Ich habe im letzten Jahr eine Wohnug bezogen. Der VM hat mir nicht mitgeteilt, dass er mir nicht alle Schlüssel ausgehändigt hat.
Dann sind innerhalb von zwei Monaten zwei UHren aus meiner Wohnung im Wert von ungefähr 15.000 Euro verschwunden. Daraufhin habe ich einen Brief an die Hausverwaltung geschrieben und um klärung der Sachlage gebeten und mir sollte auch noch mal genau erklärt werden, wer alles einen Schlüssel zu miener Wohnung hat. Das war letztes Jahr im Juni. Seitdem habe ich nichts mehr davon gehört.
Dazu muss ich folgendes erklären, das Haus in dem ich wohne, ist sehr gesichert, so dass es nur jemandem, der einen Schlüssel hat und die Fahrstuhlcodes kennt, möglich ist, überhauprt auf die Etage zu gelangen.
Jetzt habe ich daraufhin seit März erst einmal das zahlen der Miete eingestellt, so als eine Art Rückbehaltungsrecht. Ich weiß jetzt nicht, ob ich das machen durfte, oder nicht, jedenfalls hat sich dann wundersamerweise im Juni jemand von der HAusverwaltung gemeldet, der mir die fristlose Kündigung mitgeteilt hat, da ich mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand sei.
In dem gespräch habe ich ihn auf meine Forderung aufmerksam gemacht, von der er nichts wußte, da er relativ neu in der Hausverwaltung war.
Dann habe ich wieder zwei monate nichtsgehört, habe natürlich auch nicht gezahlt, da ich ja immer noch meinen entstandenen Schaden nicht zurück habe. Auf einmal bekomme ich einen Brief indem der VM sein Vermieterpfandrecht geltend machen will.
JEtzt ist die große Frage, kann er das überhaupt, oder kann ich erst einmal mein Rückbehaltungsrecht aufgrund meiner Forderung geltend machen???
Das ist alels etwas komplizierter und deshalb weiß ich noch nicht so recht...
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

war das nicht auch die Sache mit der 50% igen Minderung ?

Und jetzt noch Zurückbehaltung ?

Ich hab das Gefühl dass da noch mehr faul ist.

Kann das sein ?

Det11
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Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nur damit ich wirklich alles richtig verstehe:

Es wurden Ihnen zwei Uhren gestohlen, vom wem wissen Sie nicht, und Sie machen Ihren Vermieter dafür haftbar???
Geht´s noch? Mit den Augen rollen
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pillepalle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

tja bei dieser sache ist so einiges fauk und ich glaube auch mein nächster gang wird zum rechtsanwalt sein,denn da blickt ja keiner mehr durch, was alles so gelaufen ist, und was so läuft.

zu der sache mit dem vermieter dafür haftend machen wollen, wenn mir nicht mitgeteilt wird, dass angestellte von ihm bzw der hausverwaltungsfirma, die übrigens auch seine ist, noch schlüssel von der wohnung haben und niemand sonst in dem zeitraum hier in der wohnung war. wen denn dann bitte dann, (nachdem ich die schlösser ausgewechselt habe, ist nichts mehr passiert)Wei schon erwähnt, kann man in diese ahusnur mit schlüssel und zuganscodes von den aufzügen
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dieser Geschichte kamen mir die §§ 164, 186, 187 und 263 StGB in den Sinn.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vermieter plötzlich sein Pfandrecht (bezieht er sich direkt auf die Uhren, oder nur auf "WErtgegenstände in der Wohnung?) geltend machen will, ist das ja schon fast ein Schuldeingeständnios.
Warum schreiben Sie ihm nicht, er habe das Pfandrecht doch schon vorgenommen- und Sie wären bereit, dies jetzt auszulösen?
Das sollten Sie aber durch einen rEchtsanwalt begleiten lassen.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

2 Uhren im Wert von 15 Teuro und eine Wohnung, die nur über einen Fahrstuhlcode zu erreichen ist....zahlt schon seit Monaten keine Miete mehr und fragt sich hier munter durchs Forum- bitte einen RA aufsuchen, dass sollte hier wohl auch noch drin sein!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mir scheint der Mieter ist das Problem. Am 04.08. ging es noch um eine Mietminderung:

Hallo, habe folgendes Problem, ich habe aufgrund diverser MIetmängel meine MIete um 50 Prozent gekürzt.Dann habe ich eine Kündigung erhalten, der ich widersprochen habe. Irgendann habe ich dann einen Mahnbescheid erhalten gegen den ich WIderspruch eingelegt habe und jetzt habe ich einen Brief bekommen indem ich aufgefordert wurde, meine Sachen in der Wohnung zu lassen, da der Vermieter vom Vermieterpfandrecht Gebrauch machen will.
Kann er das so einfach, braucht er nicht errst einmal einen rechtlichen Titel. Mache ich mich strafbar, wenn ich jetzt, was ich sowieso machen wollte auszieh und alles mitnehme, oder muss nicht erst einmal ein Gericht klären, ob ich Recht habe mit der MIetminderung...

Bestimmt haben sich die Uhren auch erst nach dem 04.08. in Luft aufgelöst.

Manche Vermieter sind schon zu bedauern.
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