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Haftet Zusatzkartenbesitzer für Haupkartenbesitzer?

 
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Marc1971
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 12:08    Titel: Haftet Zusatzkartenbesitzer für Haupkartenbesitzer? Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht hier um eine Mastercard, ausgestellt auf den Hauptantragsteller. Der Mitantragsteller hat eine Zusatzkarte. Jetzt meldet der Haupantragsteller Regelinsolvenz an. Die Bank fordert den Mitantragsteller auf, die komplette Schuld zu begleichen, da er lt. Kartenantrag gesamtschuldnerisch mithaftet.

Inwieweit kann der Zusatzkarteninhaber belangt werden, wenn er NIE Umsätze mit seiner Kreditkarte getätigt hat?

Dazu ist noch zu sagen, dass der Zusatzkarteninhaber NIE eine Kreditkarte in den Händen gehalten hat, weil der Hauptkarteninhaber die Karte nicht an den Zusatzkarteninhaber ausgehändigt hat.

Wie könnte es hier rechtlich für den Hauptkarteninhaber UND für den Zusatzkarteninhaber aussehen?

Grüße,

Marc
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 12:35    Titel: Re: Haftet Zusatzkartenbesitzer für Haupkartenbesitzer? Antworten mit Zitat

Marc1971 hat folgendes geschrieben::
es geht hier um eine Mastercard, ausgestellt auf den Hauptantragsteller. Der Mitantragsteller hat eine Zusatzkarte. Jetzt meldet der Haupantragsteller Regelinsolvenz an. Die Bank fordert den Mitantragsteller auf, die komplette Schuld zu begleichen, da er lt. Kartenantrag gesamtschuldnerisch mithaftet.

Ob beide Karteninhaber gegenüber der Kreditkartengesellschaft jeweils gesamtschuldnerisch füreinander haften, ergibt sich aus dem Kartenantrag/Kartenvertrag, den ja beide unterschrieben haben müssen.
Mir waren bisher eigentlich nur Regelungen bekannt, nach denen der Hauptkarteninhaber auch für die Verbindlichkeiten eines Zusatzkarteninhabers haftet; umgekehrt habe ich das noch nicht gesehen. Eine derartige vertragliche Vereinbarung mit der Kreditkartengesellschaft bzw. der kartenausgebenden Bank wäre aber grundsätzlich denkbar.

Marc1971 hat folgendes geschrieben::
Inwieweit kann der Zusatzkarteninhaber belangt werden, wenn er NIE Umsätze mit seiner Kreditkarte getätigt hat?
Dazu ist noch zu sagen, dass der Zusatzkarteninhaber NIE eine Kreditkarte in den Händen gehalten hat, weil der Hauptkarteninhaber die Karte nicht an den Zusatzkarteninhaber ausgehändigt hat.

Das ist beides völlig unerheblich, solange beide Karteninhaber unterschrieben haben und eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart worden ist.

Marc1971 hat folgendes geschrieben::
Wie könnte es hier rechtlich für den Hauptkarteninhaber UND für den Zusatzkarteninhaber aussehen?

Erst einmal die betreffenden Anträge/Verträge und AGBs genauestens lesen. Wie lauten die betreffenden Formulierungen, was genau wurde hinsichtlich einer Haftung vereinbart?
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Marc1971
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Im Kleingedruckten steht der Vermerk:

Der Antragsteller und der Mitantragsteller haften gesamtschuldnerisch.

In dem von mir geschilderten Fall ist eine Rabbatkarte mit Bezahlfunktion geordert worden. Diese Karte wurde nach einer bestimmten Zeit in eine Mastercard umgewandelt. Der Mitantragsteller hat also nur für diese Bezahlkarte unterschrieben und NIE einen Umsatz mit der Karte gemacht. Eine Kreditkarte hat er nie in den Händen gehalten.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Marc1971 hat folgendes geschrieben::
Im Kleingedruckten steht der Vermerk:
Der Antragsteller und der Mitantragsteller haften gesamtschuldnerisch.

Tja, das wars dann wohl für den Mitantragsteller ... Mit den Augen rollen

Marc1971 hat folgendes geschrieben::
In dem von mir geschilderten Fall ist eine Rabbatkarte mit Bezahlfunktion geordert worden. Diese Karte wurde nach einer bestimmten Zeit in eine Mastercard umgewandelt. Der Mitantragsteller hat also nur für diese Bezahlkarte unterschrieben und NIE einen Umsatz mit der Karte gemacht. Eine Kreditkarte hat er nie in den Händen gehalten.

Das wird die kartenausgebende Bank wohl wenig interessieren.
Diese hat einen Kreditantrag mit den Unterschriften von zwei Personen, die ihr gegenüber gesamtschuldnerisch haften.
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