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Umlageschlüssel für Nebenkosten

 
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lkutscha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Taunusstein

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 17:49    Titel: Umlageschlüssel für Nebenkosten Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

A) kann der Vermieter den Umlageschlüssel für Nebenkosten ohne Absprache verändern?

(Was) kann

B) nach Personen (Kaltwasser(nur Gesamtzähler), Abwasser, Abfall (Sammeltonne))

C) nach Wohnfläche (Grundsteuer, Allgemeinstrom, Niederschlagswasser, Geb.-, Haftpflicht-, Brandvers., Hausmeister, Sonstiges)

D) nach Einheiten (Antenne)

umgelegt werden?

E) Was für Empfehlungen / Rechtslage gibt es?


M.E. Hausmeister / Niederschlagswasser nach Personen / Einheiten?

Danke für das Echo Sehr glücklich Sehr glücklich

lkutscha

[/b]
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Oft führt der gewählte Abrechnungsmaßstab zu Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Kosten. Der Mieter kann jedoch nicht verlangen, das zum Beispiel die Wasserkosten nach Anzahl der Personen verteilt werden. (LG Mannheim NJW-RR 99, 365) Der Vermieter muss den Umlageschlüssel auch nicht von Wohnfläche auf Personenzahl ändern weil die Gemeinde die Gebühren z.B. für die Müllabfuhr nach Personenzahl erhebt. (AG Siegburg WM 95, 120)
Führt die Abrechnung nach der Wohnungsgröße zu einer grob unbilligen Belastung eines Mieters , ein alleinstehender Mieter zahlt so viel Wassergeld wie z. B. eine 7-köpfige Familie im Haus, kann eine Änderung des Verteilerschlüssels gefordert werden. (AG Aachen WM 91, 503) Allerdings erklärte das AG Aachen (WM 93, 410) auch, das die ungerecht behandelten Mieter keine Änderung des Verteilerschlüssels verlangen können, wenn sie lediglich 50% anteilige Kostenersparnis erzielen könnten.
Auch kann die Verteilung anderer Betriebskosten, wie z.B. Grundsteuer, Haftpflicht und Versicherungen, nach Personenzahl unbillig sein, wenn verschiedene große Wohnungen von unterschiedlich vielen Mietern bewohnt werden. (siehe Beispiel AG Neuss WM 88, 133) Hier wohnte ein Mieter in einer 150 m² Wohnung und 3 Mieter in einer 86 m² Wohnung.
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