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Verfasst am: 10.08.05, 22:46 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]-Recht f. Privatverkäufer
Hallo,
Wie ist die Rechtslage in folgendem Fall:
Ein Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufer versteigert ein Kleidungsstück aus einem Katalog und verwendet dafür ein Bild aus diesem in schwarz weiß von eben diesem Kleidungsstück. Das Bild lässt nicht eindeutig auf das Material schliessen. Es könnte Material A, aber wohl eher Material B sein. Es ist nicht eindeutig.
Der Verkäufer weist in der Beschreibung drei mal, unter anderem dick gedruckt bei Artikelbeschaffenheit, darauf hin, daß es Material A ist.
Der Käufer erhält die Ware, schickt sie aber mit dem Kommentar zurück, es hätte durch das Bild den Eindruck erweckt es sei Material B. Er fordert das Geld zurück, sowie alle Portokosten sollen erstattet werden.
In der Auktion stand, daß es ein Privatverkauf ist und Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen sind. Leider findet man auf der Internetauktionshaus [Name geändert] Homepage keine Aussage dazu.
Wie sieht die Rechtslage aus? Ist es, wie der Käufer meint so, daß es gar keinen Privatverkauf gibt und jeder Rücknahme wegen Nichtgefallen anbieten muss?
Das Paket wäre übrigens schon zurück gesand wordent (ohne vorherigen Mail Kontakt), der Warenwert würde unter 40 Euro liegen und es wäre nach über 14 Tagen zurück gesandt worden.
Der Käufer würde sich auf eine mangelhafte Beschreibung berufen, da das Bild ja scheinbar ein anderes Material zeigte, als das welches die Ware hat.
Vielen Dank im Voraus für eine Informationen zu diesem Thema.....
Wenn die Artikelbeschreibung den Tatsachen entsprach hat der Käufer Pech gehabt.
Der Verkäufer muss die Ware nicht zurücknehmen.
Ein Widerrufsrecht des Käufers gibt es bei einem Verkauf von privat nicht.
Habe ich das jetzt so richtig verstenden:
Wenn jemand privat verkauft und Umtausch und Rückgabe ausschliesst ist dies maßgebendß
Ja, bei einem Kaufvertrag von privat an privat gibt es kein Widerrufsrecht.
Die Gewährleistung des Verkäufers kann ebenfalls wirksam ausgeschlossen werden.
Das Fernabsatzrecht (mit Widerrufsrecht des Kunden usw.) gilt ausschliesslich bei Kaufverträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher.
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