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rechthaben und recht bekommen

 
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regenbogenhexe
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Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 2
Wohnort: 26789 Leer

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 00:08    Titel: rechthaben und recht bekommen Antworten mit Zitat

ich höre dauernd,die bank muss innerhalb von 7 tagen rente oder sozialhilfe auszahlen
es ist zwar gesetz aber papier ist geduldig,ich bin auch opfer-ausgesetzt der willkür der (Name entfernt), bin bei der bank selbst nicht im minus,aber habe eine pfändung aufs konto bekommen-hatte versucht also diese 7 tage frist zu nutzen-pustekuchen-die bank hat mir mein guthaben nicht ausgezahlt-hat mich vor die tür gesetzt,nun habe ich einen rechtsanwalt genommen,in der hoffnung,das er mein konto wieder frei bekommt
übrigens meine rente liegt bei 600 euro.also under dem pfändungsfreibetrag,
ich sehe das ganze so: kunden wie wir ,also arme schlucker sind enfach ballast für die banken,man schikaniert sie solange bis sie mürbe werden.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Aus eigener, langjähriger Berufserfahrung bei einer Bank kann ich hier nur zustimmen.

Arbeitslose, kleine Rentner, Sozialhilfeempfänger sind bei Banken unerwünschte Kunden. Hierzu gibt es auch interne Arbeitsanweisungen, wie mit solchen Kunden umzugehen ist.

Allerdings kann ich über die (Name entfernt) nichts sagen, da ich sie nicht kenne.
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H4M
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
.Arbeitslose, kleine Rentner, Sozialhilfeempfänger sind bei Banken unerwünschte Kunden.

Das ist doch bei allen Banken so. Nur Kunden mit (genug) Geld sind gute Kunden. Entsprechend wird man auch behandelt.
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schattenwelt
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

.....wobei man bei allem Ärger nicht vergessen sollte, daß Banken keine Wohlfahrtsämter sondern wirtschaftliche Unternehmen sind , die natürlich daran interessiert sind Gewinn zu machen....

Ist nicht verwerflich finde ich...
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo schattenwelt,

das ist eine Prima Vorlage zum Ausgangspunkt. Natürlich sind Banken keine Soizalhilfevereine, sie sind gewinnorientierte Aktiengesellschaften.

Aber die Rechtsvorschriften, die die Gesetzgeber für die "kleinen" und "armen" Leute geschaffen hat, gelten auch für sie, ob es den Banken passt oder nicht.

Nach §55 SGB muss die Bank die Sozialgelder 7 Tage nach Gutschtift auszahlen, ob sie will oder nicht, ob Guthaben da ist oder nicht - alles egal, sie muss. Ich würde mich nicht abwimmeln lassen, sondern die Verantwortlichen sprechen wollen. Ein Hinweis dort fallen lassen, dass man am nächsten Tag in der BILD steht, hat auch schon einigen geholfen. Es hilft ja nichts, man ist im Recht, aber hat in den seltensten Fällen das Geld, sich einen Anwalt zu nehmen.

Gruss Hans-Jürgen
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schattenwelt
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

hjb hat folgendes geschrieben::
Hallo schattenwelt,

das ist eine Prima Vorlage zum Ausgangspunkt. Natürlich sind Banken keine Soizalhilfevereine, sie sind gewinnorientierte Aktiengesellschaften.

Aber die Rechtsvorschriften, die die Gesetzgeber für die "kleinen" und "armen" Leute geschaffen hat, gelten auch für sie, ob es den Banken passt oder nicht.


genau.... und weil es den Banken nicht passt, sondern weil sie mehr oder weniger gezwungen werden auch "armen" Leuten ein Guthabenkonto zu eröffnen, behandeln sie diese auch nicht so toll.... warum auch ?

Ich denke man braucht die Bild Zeitung nicht zu erwähnen. Ein sicheres Auftreten und die Aussicht sich mit meinem Anwalt unterhalten zu dürfen ( arme Leute kriegen den Anwalt bezahlt wenn sie im Recht sind ), bewegt die Banken auch so sehr schnell dazu sich an geltende Gesetze zu halten.

Gruss Martina
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regenbogenhexe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 2
Wohnort: 26789 Leer

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 20:31    Titel: bild Antworten mit Zitat

hallo.
bild dasist lustig,ich hab einen leserbrief an den abendkurier geschickt,
der brief wird am samstag veröffentlicht,versicherte mir der redakteur,
inzwischen hat mein anwalt auch klage gegen die (Name entfernt)eingereicht,und einen antrag beim gericht gestellt,die pfändung vom konto zu steichen,da ich nur rente bekomme,also erfolg auf pfändung aussichtslos ist,im übrigen hat ich nun auch privatinsolvenz angeleiert.
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schattenwelt
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

@ Regenbogenhexe....

Sie sollten sich trotzdem an die Forenregeln halten und den Namen der Bank nicht nennen...
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

H4M hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
.Arbeitslose, kleine Rentner, Sozialhilfeempfänger sind bei Banken unerwünschte Kunden.

Das ist doch bei allen Banken so. Nur Kunden mit (genug) Geld sind gute Kunden. Entsprechend wird man auch behandelt.


Ihr Frust ist verständlich, Ihre Einstellung jedoch lebens- und weltfremd:

Geschäftsbanken sind Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.
Jeder vernünftige Kaufmann schätzt einen Kunden danach ein, was für ein Potential, und in der Kreditwirtschaft auch, was für ein Risiko dieser darstellt.
Die wichtigsten Faktoren für eine Bank sind die Liquidität, Bonität und Historie (SCHUFA) des Kunden.
Je stärker die Marktposition eines Unternehmens ist, desto eher wird dieses unliebsame Kunden einfach aussortieren können.

Ausser in erklärbaren Einzelfällen (Irrtümer, Verwechslungen, Nachlässigkeiten) sind Kontopfändungen fast immer ein Hinweis auf eine äusserst angespannte Liquidität des Kunden und verursachen bei der Bank einen erheblichen Arbeits- und Verwaltungsaufwand, der Personal bindet und somit viel Geld kostet. Diese Kosten darf die Bank noch nicht einmal an den Kunden weitergeben, da sie bei der Bearbeitung einer Kontopfändung nur ihren gesetzlichen Pflichten nachkommt.
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